Rentenbesteuerung
September 17, 2009 | 15,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Mein zu verstuernder Anteil der Rente plus Zusatzeinkommen liegt über dem Grundfreibetrag von 15.328 Euro (Ehepaar). Wird für die Steuerberechnung der Grundfreibetrag von der zu versteuernden Summe abgezogen oder gilt bei Überschreitung des Freibetrages die gesamte Summe?
P. Ahrenholz
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beanworten möchte:
Durch den Grundfreibetrag soll das notwendige Existenzminimum von der Steuer freigestellt werden und damit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Er wird von Amts wegen berücksichtigt und ist in der Einkommensteuergrund -bzw. Splittingtabelle bereits eingearbeitet. Der geltende Einkommensteuertarif beginnt für den Veranlagungszeitraum 2008 mit einem Eingangssteuersatz von 15 %, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird und steigt dann weiter an bis der Spitzensteuersatz von 45% erreicht wird.
Sie können wie folgt rechnen (bei Verheirateten die doppelten Beträge):
steuerfreier Grundfreibetrag (Existenzminimum) von 7.664 EUR,
erste, linear-progressive Zone von 7.665 EUR bis 12.739 EUR mit einem von 15 % auf 23,97 % steigenden Grenzsteuersatz,
zweite, linear-progressive Zone von 12.740 EUR bis 52.151 EUR mit einem von 23,97 % auf 42 % steigenden Grenzsteuersatz,
erste Proportionalzone von 52.152 EUR an mit konstantem Grenzsteuersatz von 42 %,
zweite Proportionalzone von 250.001 EUR an mit konstantem Grenzsteuersatz von 45 %.
Ich hoffe, ich konnte Ihen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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