Kleinunternehmer über Umsatz Grenze
August 9, 2021 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich bin kleinunternehmer im ersten Jahr was passiert wen ich anstatt die 22.000€ das doppelte an Umsatz haben werde muss ich dann für das ganze Jahr die Umsatzsteuer nachzahlen?
Ich werde vermutlich Ende diesen Monat die Grenze überschreiten gibt's eine Möglichkeit das ich ab nächsten Monat Umsatzsteuer zahle kann ja schlecht mein Geschäft ein halbes Jahr zumachen
Was würden sie mir empfehlen
Gruß
Guten Tag,
grundsätzlich ist es kein Problem, wenn Ihr Umsatz unerwartet die Jahresgrenze von 22.000 EUR überschreitet. Sie könnten dann also weiterhin bis zum Jahresende die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, werden dann aber automatisch ab dem 1.1.2022 umsatzsteuerpflichtig. Sie werden hierzu nicht gesondert vom Finanzamt aufgefordert, sondern müssten selbständig ab dem 1.1.2022 Umsatzsteuer in Ihren Preisen einkalkulieren. Es macht weiterhin Sinn, dem Finanzamt bereits vor dem Jahreswechsel mitzuteilen, dass Sie die Umsatzsgrenze im Jahr 2021 überschritten haben und ab 2022 umsatzsteuerpflichtig werden. Das FInanzamt wird Ihnen dann mitteilen, in welchem Turnus Sie die Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben haben.
Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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