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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst

Guten Tag, seit letztem Jahr erhalte ich Erwerbsminderungsrente, die aufgrund von Kindererziehung, Scheidung, Selbständigkeit nur bei ca. € 800,--/monatlich liegt. Von meinem Ex-Mann erhalte ich derzeit noch € 800,-- Unterhalt (was sich ab Sommer aber aufgrund seines Renteneintrittes auf ca. € 250,-- reduzieren wird) und bin noch ein wenig Selbständig und habe einen € 250,-- Job. Nun meine Frage, da ich als Freiberuflerin nicht mehr viel arbeiten kann, würde ich gerne Schulungen anbieten. Ich darf ja mit der Erwerbsminderungsrente nur € 450,-- monatlich verdienen. Wenn ich Schulungen geben würde, kämen in einem Monat mal € 700,-- und auch mal nichts an zusätzlichem Einkommen. Wird mir als Selbständige dann die Rente gekürzt, wenn ich mal in einem Monat über die € 450,-- Grenze komme, oder wird am Jahresende der Einkommenssteuerbescheid genommen und dann das Ergebnis auf den Monat aufgeteilt? Oder muss für jeden Monat ein Einzelnachweis erbracht werden?
Vielen Dank.!!!

Oliver Burchardt

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Für Sie hat die Änderung des Hinzuverdienstrechts ab dem 1. Juli 2017 eine deutliche Vereinfachung zur Folge. Mit dem sog. Flexirentengesetz hat der Gesetzgeber eine jährliche Grenze von 6.300 EUR eingeführt, die Sie hinzuverdienen können, ohne Auswirkungen auf Ihre Rente zu befürchten.

Im alten Recht, das noch bis Ende dieses Monats gilt, ist die Grenze wirklich monatsbezogen.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Oliver Burchardt