Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst
Guten Tag, seit letztem Jahr erhalte ich Erwerbsminderungsrente, die aufgrund von Kindererziehung, Scheidung, Selbständigkeit nur bei ca. € 800,--/monatlich liegt. Von meinem Ex-Mann erhalte ich derzeit noch € 800,-- Unterhalt (was sich ab Sommer aber aufgrund seines Renteneintrittes auf ca. € 250,-- reduzieren wird) und bin noch ein wenig Selbständig und habe einen € 250,-- Job. Nun meine Frage, da ich als Freiberuflerin nicht mehr viel arbeiten kann, würde ich gerne Schulungen anbieten. Ich darf ja mit der Erwerbsminderungsrente nur € 450,-- monatlich verdienen. Wenn ich Schulungen geben würde, kämen in einem Monat mal € 700,-- und auch mal nichts an zusätzlichem Einkommen. Wird mir als Selbständige dann die Rente gekürzt, wenn ich mal in einem Monat über die € 450,-- Grenze komme, oder wird am Jahresende der Einkommenssteuerbescheid genommen und dann das Ergebnis auf den Monat aufgeteilt? Oder muss für jeden Monat ein Einzelnachweis erbracht werden?
Vielen Dank.!!!