Eigenheimzulage
August 18, 2009 | 25,00 EUR | beantwortet von Ginster Frank
Wir haben ein Haus mit drei Eigentumswohnungen gebaut.Bauantrag war 2005. Einzug 04.2008. Es wurden zur Berechnung der Eigenheimzulage irrtümlich nicht alle Rechnungen eingereicht. Demnach auch die Berechnung der Eigenheimzulage. Kann ich zur Neuberechnungen, Rechnungen nachreichen. Muß das Finanzamt nachberechnen.
Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes beantworten wir Ihre Frage gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Die Beantwortung erfolgt dabei nach dem geschilderten Sachverhalt. Sofern Angaben vom tat-sächlichen Sachverhalt abweichen, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen.
Grundsätzlich regelt sich die Festsetzung und die Berichtigung von Bescheiden im Bereich der Eigenheimzulage nach § 11 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)
Hiernach scheidet eine Berichtigung im Zusammenhang mit der von Ihnen dargestellten Problematik jedoch aus. Somit gelten für eine Berichtigung des Bescheides die allgemeinen Vorschriften der Abgabenordnung. Je nachdem, wie der Bescheid ausgestaltet ist, kämen hier die Berichtigungsnorm des § 164 Abs. 2 AO bzw. des § 173 Abs. 1 AO in Betracht.
Bescheide zur Eigenheimzulage ergehen üblicher Weise nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, so dass eine Berichtigung nach § 164 Abs. 2 AO ausscheiden wird.
Eine Berichtigung nach § 173 AO ist jedoch dann möglich, wenn Sie bei einem nach-träglichen Bekanntwerden der Baukosten kein grobes Verschulden trifft.
Wir weisen darauf hin, dass die Höchstbemessungsgrenze der Baukosten für die Eigenheimzulage gem. § 9 Abs. 2 Eigenheimzulagegesetz 125.000 EUR beträgt. Die maximale Förderung beträgt demnach 1.250 EUR pro Jahr. Soweit dieser Betrag bereits festgesetzt wurde, bedarf es keiner Änderung.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben einen Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 02232 / 93 45 35 zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Frank Ginster
Steuerberater
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