Autoleasing absetzen
November 28, 2020 | 29,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo,
ich bin zur Zeit freiberufler (Künstler/Musiklehrer an der Ksk angemeldet) Umsatzsteuer befreit.
Um meine sehr unsichere Situation zu verändern (wegen Covid19), habe ich mich entschieden für eine Festestelle zu bewerben, und habe ich die tatsächlich bekommen.
Ich werde künftig wahrscheinlich meine Künstlerische Tätigkeit reduzieren müssen aber (nach Covid19) weiter ausüben.
Meine neue Position (ab 01.01.2021) ist "Stellvertretender Musikschulleiter", vergütung TvöD 10.
Da die Musikschule dezentralisiert ist werde ich ein Auto brauchen.
Ich besitze jetzt noch kein.
In der Auschreibung stand: Privat Pkv nötig.
Ich möchte gerne das Auto leasen (schon ab 79€/Monat möglich) um Kapital zu sparen und um die steuerliche Vorteile zu profitieren.
Meine Frage ist:
Werde ich die Leasingraten und Versicherung absetzen können als angestellter? oder soll bzw. kann ich das Auto mit meinem Steuernummer als freiberufler anmelden um die Raten absetzen zu können?
Wie soll ich das Auto am besten erwerben damit ich maximale steuerlich Vorteil habe?
Welche möglichkeiten gibt es?
In die Leasingportalen muss man immer auswählen zwischen Privat oder Gewerblich.
Würde sinn machen eine Nebengewerbe zu gründen (z.B. kleine Handelsfirma)?
Vielen Dank
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Grundsätzlich würde die Möglichkeit bestehen, das Auto über freiberufliche Tätigkeit zu erwerben bzw. abzusetzen, wenn die Nutzung für die freiberufliche Tätigkeit mind. 10% p.a. beträgt. In dem Fall könnten Sie alle Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug als Betriebsausgabe absetzen. Allerdings müssten Sie für die private Nutzung (dazu zählen auch die Fahrten für die Musikschule, dazu gleich näheres) aber fiktive Einnahmen erfassen. Da Sie das Fahrzeug, so wie ich Sie verstehe, eher wenig bis gar nicht für die freiberufliche Tätigkeit einsetzen, wäre der Privatanteil sehr hoch. Damit würde es sich aus meiner Sicht nicht lohnen, das Fahrzeug hierüber zu leasen.
Sie können das Auto bzw. die Fahrten zur Musikschule mit 0,30 EUR/KM (Entfernungspauschale) im Rahmen der Arbeitnehmertätigkeit absetzen. In den 0,30 EUR/KM sind alle Kosten pauschal berücksichtigt. Ab dem 21. KM (einfache Entfernung zur Arbeit) dürften Sie 2021 dann 0,35 EUR/KM ansetzen.
Auch die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit "nur für das Auto" ist nicht zu empfehlen, weil Sie hier ja auch steuerlich eine Tätigkeit nachweisen müssen. Ansonsten würde Ihnen hier das Finanzamt die Kosten für das Auto auch gar nicht anerkennen.
Aus meiner Sicht sollten Sie daher das Fahrzeug als Privatperson erwerben und dann, sollten auch mal Fahrten für die freiberufliche Tätigkeit anfallen, diese mit 0,30 EUR/gefahrenen KM als Betriebsausgabe ansetzen. Hier sollten Sie dann eine Liste mit den betrieblichen Fahrten führen, damit Sie diese dem Finanzamt vorlegen können.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr eine erste steuerliche Einschätzung darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?