Ausbezahlte Provisionen absetzen
Dezember 19, 2021 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
Ich habe eine Nebenfirma, das Saiteninstrumente und Zubehören vermietet und verkauft.
Meine Marketingstrategie ist die Affiliate-Marketing.
Affiliates werben für meine Waren und beim Verkauf erhalten dafür eine Provision.
Sie haben keinen Arbeitsvertrag.
Sie sind freiberufler und nicht von mir Arbeitsnehmer.
Ich habe aber mit Ihnen einen Affiliate-Vertrag abgeschlossen (Anhang).
Die Provision, die ich ihnen zahle, kann vom zu versteuernde Einkommen (Werbungkosten?) abgezogen werden... richtig?
In welcher Form sollte ich die Zahlung verbuchen?
Muss ich
A. einen Zahlungsbeleg ausstellen und an die Affiliates senden oder
B. müssen mir di Affilates eine Rechnung schreiben?
Was ist korrekt damit ich die Provision-Zahlungen ordentlich absetzen kann?
Und unter welchen Kosten müssen die eingeordnet werden?
Anhang Punkt 9 ist mein Zweifel.
Ich hoffe dass die Frage klar und verständlich ist...
Vielen Dank
Guten Abend,
vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung zu Ihrer Frage.
Grundsätzlich sind Aufwendungen, die Sie dem jeweiligen Affliate-Partner zahlen bei Ihnen Werbekosten. Diese können Sie als Betriebsausgabe geltend machen und damit Ihren steuerpflichtigen Gewinn mindern.
Im Grunde genommen sind beide von Ihnen angedachten Abrechnungsformen möglich und zulässig. Sie können also entweder per Gutschrift abrechnen oder lassen sich vom jeweiligen Geschäftspartner eine Rechnung ausstellen. Sollten Sie Gutschriften ausstellen, so lassen Sie sich bitte vom Geschäftspartner bestätigen, ob er evtl. Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder ob er umsatzsteuerpflichtig in Deutschland ist. Denn wenn Sie Gutschriften ausstellen, muss diese auch Angaben über die Umsatzsteuer enthalten. Für Sie wiederum ist die enthaltene Umsatzsteuer wiederum als Vorsteuer nur dann abzugsfähig, wenn die Gutschrift alle Rechnungsangaben enthält und vor allem auch die Umsatzsteuer richtig ausgewiesen wird.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage.
Bitte beachten Sie, dass dieses FOrum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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