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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Abschreibung

Hallo,
wir beabsichtigen unser Gewerbegrundstück neu einzuzäunen. Also den alten Zaun abreißen und einen neuen Zaun errichten lassen. Können wir die Kosten sofort geltend nachen?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Gehört das Gewerbegrundstück zu Ihrem Betriebsvermögen, dann stellen die Aufwendungen für den Austausch des Zaunes dem Grunde nach Betriebsausgaben dar, d.h. Sie können diese Kosten sofort mindernd geltend machen.

Gehört das Gewerbegrundstück zu Ihrem Privatvermögen und Sie erzielen hierdurch Einnahmen aus Vermietung udn Verpachtung, dann stellen die Aufwendungen für den Austausch des Zaunes dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, d.h. Sie können diese Kosten sofort mindernd gelten machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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