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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

2 Arbeitsplätze / Dienstwagen / Ausgestaltung zur Steueroptimierung

Ich bitte um Beratung zu folgendem Sachverhalt:

Ich bin Angestellter der Firma „A“ und verfüge über ein Dienstfahrzeug, dass pauschal versteuert wird. „A“ hat weltweit Töchter. Gelegentlich suche ich einige davon auf – klassische Dienstreise.

Nun ist es so, dass ich zusätzlich zu meinem Verantwortungsbereich in „A“ auch inhaltlich die gleiche Verantwortung für Firma „B“, eine Tochter der „A“ übernehmen soll. Hierzu wird der Anstellungsvertrag der „A“ entsprechend geändert, eine Anstellung bei „B“ erfolgt nicht. Die Firmen liegen hunderte Kilometer auseinander. Ich werde ca. 30% meiner Arbeitstage bei „B“ verbringen, den Rest bei „A“ – wohnhaft bin ich (mit Familie) in der Nähe von „A“. „B“ wird voraussichtlich über Hotelzimmer abgedeckt.

Folgende Fragen:
1) Können sämtliche Besuche bei „B“ als Dienstreise über „A“ abgewickelt werden? „A“ würde sämtliche Kosten übernehmen.

2) Stellt „B“ einen 2. Dienstsitz dar? Wenn, dann wäre vermutlich 1) nicht möglich? Ist dann eine Versteuerung der Entfernung „B“ Wohnort nötig? Wenn, kann diese – und die pauschale für „A“ Wohnort anteilig je Arbeitstag gekürzt werden?

3) Sofern 1) nicht möglich ist und sogar 2) zutrifft: Ist es sinnvoll, vor Ort in „B“ eine Zweitwohung einzurichten? Wie wäre das Fahrzeug dann zu versteuern? handelt es sich um eine DHF?

4) Wie sähe es aus, wenn ich bei „B“ einen Anstellungsvertrag erhielte, aber nur das Fahrzeug von „A“ nutze? Auch hinsichtlich der DHF?

5) Wäre es sinnvoll, „B“ im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit zu betreuen? Darf dafür der Firmenwagen von „A“ genutzt werden und auch Fahrtkosten der „B“ in Rechnung gestellt werden? Was wäre dann steuerlich absetzbar?

Allgemein: Welcher Rat kann hier steuerseitig gegeben werden, um die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten? Tagesspesen und ähnliches sind unwichtig – Übernahme der Kosten für die Unterkunft jedoch schon.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater