Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

GbR Auflösung

Sehr geehrte Damen und Herren,
eine 2-Mann GbR soll aufgelöst werden. Das Kapitalkonto eines Gesellschafters ist positiv das des anderen negativ. Das negative Kapitalkonto kann nicht ausgeglichen werden, da finanziell nicht möglich. Laut Steuerberater wird das negative Konto entsprechend als Gewinn in der Einkommenssteuer dieses Gesellschafters versteuert.
Was passiert mit dem positiven Konto, kann dieses bei dem entsprechenden Gesellschafter als Verlust in der Einkommensteuer angegeben werden?

Vielen Dank.

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Hier gehe ich davon aus, dass es in Ihrem Fall um eine gewerblich tätige GbR. Bestand des Kapitalkontos eines GbR-Gesellschafters ergibt sich wie folgd: Summe der geleisteten Beiträge + Kapitalveränderung jeweiliges Geschäftsjahres. Kapitalveränderung = Gewinnanteile ./. Verlustanteile + Einlage ./. Entnahmen. Die Kapitalveränderungen werden grundsätzlich in jeweiligem Veranlagungszeitraum steuerlich berücksichtigt.

Ob Sie das positive Kapitalkontobestand in Ihrer Einkommensteuererklärung als Verlust angeben können, hängt es davon ab, was Sie nach Auflösung und Abwicklung der GbR von der GbR zurückbekommen werden:
- Wenn die Rückerstattung unter Ihrem Kapitalkontobestand ist, entsteht Ihnen ein Verlust in Höhe der Differenz zwischen Rückerstattung und Ihrem Kapitalkontostand, welchen Sie in der Steuererklärung angeben sollen.
- Wenn die Rückerstattung Ihren Kapitalkontobestand übersteigt, dann sollen Sie die Differenz als Gewinn erklären.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Wenn es noch weiterer Erklärungsbedarf besteht, verwenden Sie bitte gern die Nachfrage Funktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
Wie empfehlenswert ist der Experte?

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dr. Yanqiong Bolik

Dr. Yanqiong Bolik

Stuttgart

Einkommensteuerberatung
Beratung für GmbH, UG, und Co. KG,
Vertragsgestaltung für Gesellschafter,
Ermittelung von Unternehmenswert und Grundstückswert,
Finanzbuchführung,
Lohnbuchführung,
Jahresabschluss,
Steuererklärungen,
Vertretung vor dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten.

vollständiges Profil