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Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Wird UmSt mit Einkommensteuer bei Kleinunternehmern verrechnet?

Ich bin selbständiger Klavierlehrer (Kleinunternehmer) und werde vorraussichtlich dieses Jahr mehr als 17.500€ verdienen. Dementsprechend muss ich nächstes Jahr Umsatzsteuern zahlen.

Meine Frage ist: kann ich zukünftig bezahlte Umsatzsteuer mit der Einkommensteuer verrechnen? Oder kommt die Umsatzsteuer komplett on top.

Frei erfundenes Beispiel:
Ich verdiene dieses Jahr 20.000€ und zahle 2.000€ Einkommenssteuer = 18.000€ nach Steuern.
Wenn ich nächstes Jahr wieder 20.000€ verdiene, sieht die Rechnung dann vereinfacht ungefähr so aus:
20.000€ - 19% UmSt = 16.000€ - Einkommensteuer ca 1.200€ = 14.800€ nach Steuern.
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Vielen Dank

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann

Die Umsatzsteuer ist nicht mit Ihrer Einkommensteuer verrechenbar.

Da Sie im Kalenderjahr 2017 der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung unterliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), müssen Sie in Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Dabei können Sie zum einen
die Umsatzsteuer auf Ihrer jetzigen Einnahmen heraufrechnen (20.000,00 EUR + 19 USt = 23.800,00 EUR; Preiserhöhung für Ihre Kunden) oder Sie rechnen Ihre Umsatzsteuer aus Ihren jetzigen Betriebseinnhamen heraus (20.000,00 EUR ./. 19 % USt = 16.806,72 EUR, keine Preiserhöhung für Ihre Kunden). Die Umsatzsteuer müssen Sie nach Abzug der Vorsteuer (= Umsatzsteuer, die Ihn Ihren Betriebsausgaben enthalten ist) an das Finanzamt abführen.

Falls Sie die Umsatzsteuer aus Ihren Betriebseinnahmen herausrechnen, ist Ihre Berechnung des Einkommens nach Steuern im Wesentlichen korrekt.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Ringstraße 98
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Experte für Mehrwertsteuer

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges