Onlinekurse für Kunden im Ausland
April 30, 2023 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich will Onlinekurse über die Nutzung von Social Media anbieten. Die Teilnehmer nehmen per Zoom an den Kursen Teil. Die Kurse richten sich an Privatpersonen in Usbekistan. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Mehrwertsteuer? Muss ich den deutschen Mehrwertsteuersatz auf die Leistungen erheben und in Deutschland abführen?
Guten Tag,
in den Fall sollte sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG richten, sodass der Umsatz dort steuerpflichtig ist, wo die Leistung tatsächlich erbracht wird. Das wäre also Deutschland. In dem Fall unterliegen die Leistungen also der dt. Umsatzsteuer (19%).
Es handelt sich hier ja eher nicht um eine überiegend automatisierte elektronische Leistung ohne menschliches Zutun, da der Unterricht ja über ein Meeting erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass dieses eine Ersteinschätzung darstellt. Fehlende Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern.
Viele Grüße!
Knut Christiansen, Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?