Unterrichtsraum Musik vermieten
April 16, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
Meine Frage betrifft Umsatzsteuer bei Vermietung.
Ich betreibe mit einer Kollegin eine Musikschule, als GbR zu zweit. Wir planen demnächst einige Räume als Unterrichts-/Proberäume zu vermieten. Die Immobilie ist in unserem Besitz, im besitz der GbR.
Wir möchten für eine Pauschalmiete die Nutzung an einem oder zwei Tagen pro Woche zum o.g. Zweck anbieten. Meine Frage: können wir das machen ohne Umsatzsteuer auf die Miete zu berechnen? Alle unsere Mieter wären für ihre Tätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit, entweder als Musiklehrer oder als Kleinunternehmer. Das selbe trifft auf uns als Inhaber der GbR zu, freiberufliche Tätigkeit (Musikunterricht). Die Umsatzsteuer auf die Miete wäre daher sehr ungünstig.
Vielen Dank und freundliche Grüße
V. Haustein
Hallo!
Grundsätzlich kann die Vermietung steuerfrei sein, wenn überwiegend der Raum an sich das Gepräge gibt. Wenn es allerdings eher um eine Art Betriebsvorrichtung geht, die vermietet wird und das damit der ausschlaggebende Grund der Anmietung ist (Musikinstrumente etc), wäre die Vermietung dem Grunde nach ust-pflichtig. Sofern die ust-pflichtigen Umsätze der GbR aber insgesamt nicht mehr als 22.000€ beträgt, könnten Sie die Vermietung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung steuerfrei anbieten. Die steuerfreien Umsätze der Musikschule gehören nämlich nicht zum Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 Abs. 3 UStG.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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