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Frag einen Steuerberater zum Thema Körperschaftssteuer

Veräußerung Geschäftshaus in einer GmbH

Guten Tag,

in unserer GmbH befindet sich ein Geschäftshaus aus den 50er Jahren mit Buchwert 1 Euro. Haupteinkommen der GmbH ist Vermietung dieses Geschäftshauses. Wir denken darüber nach, die Immobilie zu veräußern aufgrund der Tatsache, dass der Wert der Immobilie in den nächsten Jahren u.E. fallen wird. Bei Veräußerung der Immobilie müssten stille Reserven (Bsp 100) aufgedeckt und im Anschluß die GmbH liquidiert werden. Frage 1) Welche steuerliche Konsequenzen kommen auf die Gesellschafter der GmbH zu im Falle eines Verkaufes und Liquidation der GmbH? Gesellschafter halten die Anteile im Privatvermögen. Frage 2) Falls die Immobilie veräußert wird, die GmbH jedoch nicht und stattdessen der Verkaufserlös im Rahmen einer 6b Rücklage in eine andere Immobilie investiert wird, wie sind hier die steuerlichen Konsequenzen ? Frage 3) Gibt es alternative steuerliche Empfehlungen für die Fallkonstellation ?

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Frage 1)

Wird die Immobilie veräußert, handelt es sich um laufenden Gewinn für die GmbH. Dieser obliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Der verbleibende Rest kann als Dividende ausgezahlt werden (abzgl. Kapitalertragsteuer und SolZ).

Die Liquidation führt für Anteilseigner mit mehr als 1 % (in den letzten 5 Jahren) zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (Liquidation wird behandelt wie Veräußerung). Hierbei sind die Anschaffungskosten und ggf. ein steuerliches Einlagekonto zu berücksichtigen. Dazu gehört auch ein Freibetrag der anteilig zu gewähren ist, aber abschmilzt sobald der Veräußerungsgewinn über 36.100 Euro liegt.

Ob es günstiger ist das Geld als Dividende auszuzahlen oder der Veräußerungsbesteuerung zu unterwerfen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Frage 2)

Die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG führt dazu, dass die stillen Reserven nicht sofort besteuert werden. Diese werden auf das neue Wirtschaftsgut übertragen. Das Vermindert ggf. das zukünftige Abschreibungsvolumen bei Gebäuden und wird somit über die Laufzeit besteuert.

Zu beachten ist, dass innerhalb von 4 Jahren ein neues Wirtschaftsgut angeschafft werden muss, andernfalls werden 6 % Zinsen fällig pro Jahr.

Frage 3)

Eine Alternative hängt immer von Ihren persönlichen Verhältnissen und Zielen ab. Eine allgemeine Aussage lässt sich so nicht treffen.

Würden Sie beispielsweise die Immobilie von der GmbH erwerben, können Sie anschließend die Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei veräußern. Während dieser Zeit erzielen steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Kosten der GmbH fallen in dieser Zeit aber weg.

Für Fragen und weiterer Hilfe stehe ich Ihnen per Email gerne zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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Wirtschaftsprüfer André Hintz