Anlage KSt 1 F wo trage ich Rückführung an den Gesellschafter 27 I S. 3 KStG ein
Hallo, ich habe folgende Frage:
1. Im Bescheid des FA aus 2021 wurde auf steuerlichem Einlagekonto nach 27 KStG zum 31.12.2020 Betrag X festgestellt. Dieser entspricht auch der Kapitalrücklage der Bilanz 2020.
2. Im 2021 wurde Betrag Y aus der Kapitalrücklage dem Gesellschafter zurückgeführt. Eine Bescheinigung nach „Muster III Anhang 19 Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer)“, dort „Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 Abs. 1 bis 7 KStG)“ wurde 2021 erstellt.
In der Bilanz 2021 wurde der Betrag Y in „Kapitalrücklage/Minderungen im laufen Jahr“ berücksichtigt. Die Kapitalrücklage ist nun Z (X-Y).
3. In der Anlage KSt 1 F 2021 wurde in der Zeile 16
"Bestand nach § 27 Absatz 2 Satz 1 KStG zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres"
Betrag X aus Bescheid des FA zum 31.12.20 eingegeben.
Frage : in welcher Zeile der KSt 1 F oder wo sonst in der Körperschaftserklärung oder Anlagen trage ich den Betrag Y, um in der Zeile 118 KSt 1 F
"Endbestände zum Schluss des Wirtschaftsjahres" Betrag Y zu bekommen.
Denn, wenn ich nichts
eintrage, bekomme ich in Zeile 118 Betrag X, was nicht korrekt ist.
Danke