Betriebsaufspaltung Abwägung
März 14, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Ich habe eine GmbH als Gesellschafter-Geschäftsführer, die bereits eine Pension betreibt. Jetzt möchte ich eine weitere Pension erwerben auf meinen Privatnamen (sie wird finanziert auch auf meinen Namen) und diese an die GmbH vermieten, die dann die Pension betreibt. Ich möchte damit etwas flexibler in der Entnahme bleiben und Privatvermögen aufbauen. Soweit ich weiß, habe ich dann gewerbliche Einkünfte und den Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von € 24.500,--. Welche Vor-Nachteile gibt es sonst noch und kann ich diese Konstellation generell machen? Was muss ich sonst noch beachten?
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei der von Ihnen geplanten Konstellation ist die GmbH das Betriebsunternehmen und der Gesellschaftergeschäftsführer als Vermieter das Besitzunternehmen. Beide Unternehmen erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die GmbH als Betriebsgesellschaft erbringt den eigentlichen Geschäftszweck, Sie selbst als Besitzunternehmen erbringen eine gewerbesteuerliche Vermietung, können aber den Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro in Anspruch nehmen.
Allerdings zählen die Gebäudeanteile nicht zum Privatvermögen sondern zum Betriebsvermögen, was bei einer Betriebsaufgabe oder Beendigung der Betriebsaufspaltung zu einem steuerpflichtigen Entnahme-bzw. Veräusserungsgewinn führen kann. Durch das sogenannte „Wiesbadener Modell“, wenn der Ehegatte Eigentümer der zu vermietenden Grundstücke ist, bleibt mangels persönlicher Verflechtung, der Grundbesitz Privatvermögen. Es liegen dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, diese können dann nach Ablauf der sogenannten Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei veräussert werden.
Die Betriebsaufspaltung ist ein sehr komplexes Thema, was einer detaillierten Beratung bedarf.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom
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