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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Wie wirkt sich ein Umzug ins Ausland auf meine Immobilienbesteuerung aus?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Anna Ahlert und bin momentan in Deutschland ansässig. Ich besitze eine Immobilie hier, die vermietet ist und mir regelmäßige Einnahmen bringt. Nun habe ich vor, ins Ausland umzuziehen und frage mich, wie sich dieser Umzug auf meine Immobilienbesteuerung auswirken wird.

Zurzeit zahle ich in Deutschland Steuern auf die Mieteinnahmen meiner Immobilie. Ich bin mir jedoch unsicher, ob sich durch den Umzug ins Ausland meine steuerliche Situation ändern wird. Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise doppelte Steuern zahlen muss oder dass mein Steuersatz sich erhöht.

Können Sie mir bitte genauer erklären, wie sich ein Umzug ins Ausland auf meine Immobilienbesteuerung auswirken wird? Gibt es Möglichkeiten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden oder zu minimieren? Welche Schritte muss ich unternehmen, um sicherzustellen, dass meine Steuerpflichten korrekt erfüllt werden, sowohl in Deutschland als auch im Ausland?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Ahlert

Tina Ullmann

Sehr geehrte Frau Ahlert,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Auswirkungen eines Umzugs ins Ausland auf Ihre Immobilienbesteuerung. Ein Umzug ins Ausland kann in der Tat Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation haben, insbesondere wenn Sie eine Immobilie in Deutschland besitzen, die vermietet ist und Ihnen regelmäßige Einnahmen bringt.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Deutschland als Wohnsitzstaat grundsätzlich das Besteuerungsrecht für weltweite Einkünfte hat. Das bedeutet, dass Sie auch nach Ihrem Umzug ins Ausland weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind, wenn Sie hier Einkünfte erzielen, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung.

Wenn Sie also weiterhin Mieteinnahmen aus Ihrer Immobilie in Deutschland erhalten, müssen Sie diese in Deutschland versteuern. Es gibt jedoch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern, die sicherstellen sollen, dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden. In Ihrem Fall ist es wichtig, zu prüfen, ob es ein solches Abkommen zwischen Deutschland und dem Land gibt, in das Sie umziehen möchten.

Es gibt auch die Möglichkeit, eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beantragen, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Dies bedeutet, dass Sie nur noch in Deutschland besteuert werden, wenn Sie hier Einkünfte erzielen, die hier steuerpflichtig sind. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen für eine beschränkte Steuerpflicht zu prüfen und gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Um steuerliche Nachteile zu vermeiden oder zu minimieren, empfehle ich dringend, sich frühzeitig mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, der sich mit internationaler Besteuerung auskennt. Ein Experte kann Ihnen dabei helfen, Ihre steuerliche Situation zu analysieren, mögliche Steuervorteile zu identifizieren und Sie bei der Erfüllung Ihrer Steuerpflichten in Deutschland und im Ausland zu unterstützen.

Ich hoffe, diese Informationen waren hilfreich für Sie. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine detailliertere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tina Ullmann, Steuerberaterin

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