Grunderwerbssteuer
Dezember 16, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Eine portugiesische Lda(A) ist Eigentümerin von in Deutschland belegenen Grundstücken.
A gründet in Deutschland eine GmbH (B), und ist deren 100%ige Gesellschafterin.
A bringt die Grundstücke in B ein.
Frage: Ist Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Die Einbringung eines in Deutschland gelegenen Grundstücks in eine GmbH unterliegt der Grunderwerbsteuer, da das Eigentum am Grundstück übertragen wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Die Bemessungsgrundlage (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG) ist der nach § 138 Abs. 2-4 BewG ermittelte Grundbesitzwert.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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