Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Grunderwerbssteuer

Eine portugiesische Lda(A) ist Eigentümerin von in Deutschland belegenen Grundstücken.
A gründet in Deutschland eine GmbH (B), und ist deren 100%ige Gesellschafterin.
A bringt die Grundstücke in B ein.
Frage: Ist Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Matthias Wander

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die Einbringung eines in Deutschland gelegenen Grundstücks in eine GmbH unterliegt der Grunderwerbsteuer, da das Eigentum am Grundstück übertragen wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Die Bemessungsgrundlage (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG) ist der nach § 138 Abs. 2-4 BewG ermittelte Grundbesitzwert.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"Vielen Dank, hat mir sehr geholfen!"
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
"Super schnelle antwort!"
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"Frage sehr hilfreich beantwortet, also ich bin sehr zufrieden, danke schön!"

Experte für Immobilienbesteuerung

Matthias Wander