Arbeiten und Wohnen im Ausland Steuern in DE entrichten
November 11, 2011 | 40,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Hallo mein Name ist Andreas
Folgende Frage würde ich gerne beantwortet haben
Ich werde in absehbarer Zeit eine Festeinstellung (Arbeitsverhältniss) in Russland annehmen.
Los gehts am 01.12.2011
Mein Arbeitgeber ist auch eine Firma mit Sitz in Russland. In Russland muss ich 30 % Steuern bezahlen auf mein Gehalt. Und bin auch komplett gesetzlich Versichert in Russland. Ich werde zika 46 Wochen im Jahr in Russland leben und nur meinen Urlaub in Deutschland verbringen. Meinen Wohnsitz wollte ich dennoch in Deutschland behalten. Da ja auch Versicherungen und ähnliches von meinem deutschen Konto abgebucht werden. Ich habe auch eine eine eigene Wohnung in Russland gemietet. Ich habe eine Arbeitserlaubniss für 1 Jahr die aber Jährlich um 1 Jahr verlängert wird. Meine Lohnsteuerklasse in Deutschland ist die 1
Und meine Frage lautet:
Muss ich auch weiterhin in Deutschland Steuern Zahlen oder entfällt das da ich in Russland Steuern bezahle?
Und wenn ja ist das der volle Steuersatz oder nicht. Oder muss ich mich in Deutschland abmelden um die Steuern nicht zahlen zu müssen
Gruß Andreas
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie in D EINEN Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann sind Sie im Sinne des § 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und zwar mit Ihrem sogenannten Welteinkommen.
Da Sie sowohl in Russland als auch in Deutschland einen Wohnsitz haben, greift das das mit Russland (russische Förderation) bestehende Doppelbesteuerungsabkommen DBA ein. Durch das DBA wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
Da Sie in Russland Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit beziehen, greift in Ihrem Falle Artikel 15. Danach werden Ihre Einkünfte in Russland normal versteuert, wenn Sie die Ihre Tätigkeit in Russland ausüben und sich dort länger als 183 Tage im Jahr aufhalten, was bei Ihnen der Fall ist.
Ihre Einkünfte aus der Tätigkeit in Russland sind in D steuerfrei, auch wenn Sie den Wohnsitz in D beibehalten. Wenn Sie in D weitere Einkünfte haben, werden die russischen Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der deutschen Einkommensbesteuerung berücksichtigt. Vereinfacht gesagt, erhöhen sie den Steuersatz auf die deutschen Einkünfte.
Daher müssen Sie den Wohnsitz zur Vermeidung einer Steuerbelastung in D nicht aufgeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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