Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Grenzgänger

Arbeiten und Wohnen im Ausland Steuern in DE entrichten

Hallo mein Name ist Andreas

Folgende Frage würde ich gerne beantwortet haben

Ich werde in absehbarer Zeit eine Festeinstellung (Arbeitsverhältniss) in Russland annehmen.
Los gehts am 01.12.2011
Mein Arbeitgeber ist auch eine Firma mit Sitz in Russland. In Russland muss ich 30 % Steuern bezahlen auf mein Gehalt. Und bin auch komplett gesetzlich Versichert in Russland. Ich werde zika 46 Wochen im Jahr in Russland leben und nur meinen Urlaub in Deutschland verbringen. Meinen Wohnsitz wollte ich dennoch in Deutschland behalten. Da ja auch Versicherungen und ähnliches von meinem deutschen Konto abgebucht werden. Ich habe auch eine eine eigene Wohnung in Russland gemietet. Ich habe eine Arbeitserlaubniss für 1 Jahr die aber Jährlich um 1 Jahr verlängert wird. Meine Lohnsteuerklasse in Deutschland ist die 1

Und meine Frage lautet:

Muss ich auch weiterhin in Deutschland Steuern Zahlen oder entfällt das da ich in Russland Steuern bezahle?
Und wenn ja ist das der volle Steuersatz oder nicht. Oder muss ich mich in Deutschland abmelden um die Steuern nicht zahlen zu müssen

Gruß Andreas

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie in D EINEN Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann sind Sie im Sinne des § 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und zwar mit Ihrem sogenannten Welteinkommen.

Da Sie sowohl in Russland als auch in Deutschland einen Wohnsitz haben, greift das das mit Russland (russische Förderation) bestehende Doppelbesteuerungsabkommen DBA ein. Durch das DBA wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

Da Sie in Russland Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit beziehen, greift in Ihrem Falle Artikel 15. Danach werden Ihre Einkünfte in Russland normal versteuert, wenn Sie die Ihre Tätigkeit in Russland ausüben und sich dort länger als 183 Tage im Jahr aufhalten, was bei Ihnen der Fall ist.

Ihre Einkünfte aus der Tätigkeit in Russland sind in D steuerfrei, auch wenn Sie den Wohnsitz in D beibehalten. Wenn Sie in D weitere Einkünfte haben, werden die russischen Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der deutschen Einkommensbesteuerung berücksichtigt. Vereinfacht gesagt, erhöhen sie den Steuersatz auf die deutschen Einkünfte.

Daher müssen Sie den Wohnsitz zur Vermeidung einer Steuerbelastung in D nicht aufgeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
Wie empfehlenswert ist der Experte?

Experte für Grenzgänger

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

vollständiges Profil