Muss ich Gewerbesteuer auch auf Mieteinnahmen zahlen?
April 16, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Eva Heuser
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Sebastian Bittner und betreibe ein kleines Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens. Neben meiner eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit vermiete ich auch einige Räumlichkeiten an Dritte. In den letzten Jahren habe ich gemerkt, dass meine Mieteinnahmen einen beträchtlichen Teil meines Einkommens ausmachen. Nun habe ich gehört, dass auf Mieteinnahmen auch Gewerbesteuer zu zahlen ist. Stimmt das?
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Gewerbesteuer auf meine Mieteinnahmen zahlen muss und dass dies einen erheblichen finanziellen Einfluss auf mein Unternehmen haben könnte. Ich frage mich auch, ob ich möglicherweise rückwirkend Steuern nachzahlen muss, da ich in der Vergangenheit keine Gewerbesteuer auf meine Mieteinnahmen gezahlt habe.
Können Sie mir bitte erklären, ob ich tatsächlich Gewerbesteuer auf meine Mieteinnahmen zahlen muss und wie hoch diese Steuer in etwa ausfallen könnte? Gibt es möglicherweise bestimmte Freibeträge oder Ausnahmeregelungen, die für mich als Vermieter gelten könnten? Und wie sollte ich am besten vorgehen, um meine steuerlichen Pflichten in Bezug auf meine Mieteinnahmen korrekt zu erfüllen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Bittner
Sehr geehrter Herr Bittner,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen als Vermieter eines Einzelunternehmens. Tatsächlich ist es so, dass Mieteinnahmen grundsätzlich als gewerbliche Einkünfte gelten und somit der Gewerbesteuer unterliegen können. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge und Ausnahmeregelungen, die für Vermieter gelten und die Ihnen möglicherweise zugutekommen könnten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Gewerbesteuer auf die Gewerbeerträge erhoben wird. Zu den Gewerbeerträgen zählen neben den eigentlichen Betriebseinnahmen auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden. Wenn die Summe der Gewerbeerträge eines Unternehmens einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigt, fällt keine Gewerbesteuer an. Der Freibetrag für Einzelunternehmer liegt derzeit bei 24.500 Euro.
Wenn Ihre Mieteinnahmen also unter diesem Freibetrag liegen, müssten Sie keine Gewerbesteuer auf diese Einnahmen zahlen. Sollten Ihre Mieteinnahmen jedoch über diesem Freibetrag liegen, müssten Sie Gewerbesteuer auf den übersteigenden Betrag zahlen. Die genaue Höhe der Steuer hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
In Bezug auf eine mögliche rückwirkende Nachzahlung von Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen aus der Vergangenheit kann ich Ihnen sagen, dass das Finanzamt grundsätzlich dazu berechtigt ist, Steuern bis zu vier Jahre rückwirkend zu prüfen und gegebenenfalls nachzufordern. Es ist daher ratsam, Ihre steuerlichen Unterlagen der letzten Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls eine beratende Stellungnahme eines Steuerberaters einzuholen, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.
Um Ihre steuerlichen Pflichten in Bezug auf Ihre Mieteinnahmen korrekt zu erfüllen, empfehle ich Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, der Sie individuell beraten kann. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, Ihre Einnahmen und Ausgaben richtig zu erfassen, mögliche Steuervorteile zu nutzen und Ihre Steuererklärungen ordnungsgemäß einzureichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Heuser
Steuerberaterin
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