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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

In welchen Fällen bin ich als Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Karl Bergmann, selbstständiger Freiberufler im Bereich der IT-Beratung. In den letzten Jahren habe ich mein Geschäft erfolgreich aufgebaut und verzeichne ein stetiges Wachstum meiner Einnahmen. Nun stehe ich vor der Frage, inwieweit ich als Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit bin.

Bisher war ich der Meinung, dass Freiberufler grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit sind. Allerdings habe ich gehört, dass es Ausnahmen gibt und bestimmte Tätigkeiten oder Einkommensgrenzen dazu führen können, dass die Gewerbesteuerpflicht doch greift. Dies bereitet mir Sorgen, da ich nicht genau weiß, ob und in welchem Umfang ich Gewerbesteuer zahlen muss.

Mein aktueller Ist-Zustand ist, dass ich als Einzelunternehmer tätig bin und meine Einnahmen überwiegend aus meiner selbstständigen Beratungstätigkeit erwirtschafte. Ich habe keine Angestellten und betreibe mein Geschäft alleine. Mein Jahresumsatz liegt derzeit bei ca. 80.000 Euro.

Ich würde gerne von Ihnen erfahren, in welchen Fällen Freiberufler wie ich von der Gewerbesteuer befreit sind und ob meine aktuelle Situation unter diese Befreiungsregelung fällt. Gibt es bestimmte Kriterien oder Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Gewerbesteuerpflicht zu umgehen? Welche möglichen Lösungen gibt es, um meine steuerliche Situation zu optimieren und gegebenenfalls Kosten zu sparen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser wichtigen Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,

Karl Bergmann

Eva Heuser

Sehr geehrter Herr Bergmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Steuerberaterin im Bereich der Gewerbesteuer. Es freut mich, dass Sie sich Gedanken über Ihre steuerliche Situation machen und sich mit dem Thema Gewerbesteuer auseinandersetzen.

Grundsätzlich sind Freiberufler wie Sie, die ihre Einnahmen überwiegend aus selbstständiger Tätigkeit erzielen, von der Gewerbesteuer befreit. Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler und auch IT-Berater. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen und Besonderheiten gibt, die dazu führen können, dass Freiberufler dennoch gewerbesteuerpflichtig sind.

Eine dieser Ausnahmen betrifft die sogenannte "katalogmäßige Tätigkeit". Das bedeutet, dass Freiberufler, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, die im Gewerbesteuergesetz aufgeführt sind, Gewerbesteuer zahlen müssen. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten im Bereich der Buchführung, der Wirtschaftsprüfung, der Werbung oder der Unternehmensberatung. Da Sie jedoch im Bereich der IT-Beratung tätig sind, fällt Ihre Tätigkeit nicht unter diese katalogmäßigen Tätigkeiten und Sie sind somit von der Gewerbesteuer befreit.

Ein weiterer Punkt, den Sie erwähnt haben, ist die Einkommensgrenze. Freiberufler sind nur dann von der Gewerbesteuer befreit, wenn ihr Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit die Grenze von 24.500 Euro im Jahr nicht übersteigt. Da Ihr Jahresumsatz bei 80.000 Euro liegt, überschreiten Sie diese Grenze und wären theoretisch gewerbesteuerpflichtig. Allerdings spielt in Ihrem Fall nicht der Umsatz, sondern der Gewinn eine entscheidende Rolle. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihren Gewinn genau ermitteln und prüfen lassen, ob dieser die Einkommensgrenze überschreitet.

Um Ihre steuerliche Situation zu optimieren und gegebenenfalls Kosten zu sparen, empfehle ich Ihnen, Ihre Betriebsausgaben genau zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Durch geschickte Kostenplanung und -optimierung können Sie Ihren Gewinn reduzieren und somit möglicherweise unter die Einkommensgrenze für die Gewerbesteuerbefreiung fallen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, Ihre steuerliche Situation zu analysieren und zu optimieren. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Eva Heuser

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