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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen ( § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

über die Plattform Amazon.de sowie über meien eigene Homepage vertreibe ich amerikanische Duftkerzen.

Nun steht sich bei der Erstellung meiner Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Frage, bei der ich ein wenig unsicher bin,unter welchen der Punkte ich folgendes Eintrage, und zwar:

Ich erhalte von Amazon meine Verkaufserlöse sowie eine Umsatzsteuer-Abrechnung. Bis jetzt habe ich die Verkaufserlöse unter dem Punkt Betriebseinnahmen - sonstige Einnahme ohne USt nach § 18b Satz 1 Nr. 2 angegeben. Ist dieses überhaupt so richtig? Wenn nicht unter was muss dieses genau angegeben werden.

Genauso bin ich mir gar nicht so sicher unter was ich die Umsatzsteuer-Abrechnung von Amazon.de angebe.

Ich hoffe, dass Sie mir hierbei helfen können.

Über eine baldige Antwort ihrerseits wäre ich sehr dankbar.

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Leider kann ich die beigefügten Dokumente nicht öffnen, daher gehe ich davon aus, daß Sie von Amazon eine Gutschrift über die auf der Plattform erzielten Verkaufserlöse erhalten.

Diese Verkaufserlöse müssen Sie in Zeile 27 der Umsatz-Voranmeldung eintragen.

Die von Amazon erstellte Abrechnung dient in diesem Zusammenhang nur dazu, Amazon den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Die entstandene Umsatzsteuer ist durch Sie anzumelden und an das Finanzamt abzuführen.

Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt

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Experte für Gewerbesteuer

Oliver Burchardt