Steuerrechtl. Behandlung von Fewo und Wohnungen
August 26, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Ich beabsichtige eine Einzelfirma zu gründen.
Tätigkeit:
•Vermietung von eigenen Ferienwohnungen an Feriengäste
Erwarteter Umsatz:
•mehr als 20.000 Euro / Jahr
•damit bin ich umsatzsteuerpflichtig
Fragen:
•Wie verhält es sich bei einem möglichen Verkauf der Wohnungen?
oIst der Gewinn (Verkaufspreis ./. Kaufpreis) auch nach 10 Jahren noch zu versteuern?
•Bleiben eigene Wohnungen, die sich ebenfalls in meinem Besitz befinden und an Dauermieter vermietet werden, umsatzsteuerfrei oder unterliegen diese ebenfalls (Jahresmieten mehr als 17.500 €) der Umsatzsteuer?
•Werden die Mieten aus der Vermietung von Ferienwohnungen und die Mieten aus der Vermietung an Dauermieter steuerrechtlich zusammen oder getrennt betrachtet?
•Firmenwagen für die o. g. Einzelfirma
-Muss ein gewisser Prozentsatz dienstlicher Nutzung grundsätzlich nachgewiesen werden?
- oder entfällt dies, wenn 1% Versteuerung erfolgt?
•Kann man 2012/2013 Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto wieder sofort abschreiben?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
- Ich beabsichtige eine Einzelfirma zu gründen. Tätigkeit: •Vermietung von eigenen Ferienwohnungen an Feriengäste
Dem dargestellten Sachverhalt zufolge gehe ich davon aus, dass Sie beabsichtigen, mit einem Beherbergungsbetrieb Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erzielen. Bitte informieren Sie mich, falls diese Annahme nicht zuftreffend. Denn die steuerliche Folge könnte ggfs. geändert werden.
- Wie verhält es sich bei einem möglichen Verkauf der Wohnungen? Ist der Gewinn (Verkaufspreis ./. Kaufpreis) auch nach 10 Jahren noch zu versteuern?
Die Ferienwohnung gehört zum notwendigen Betriebsvermögen. Veräußerungsgewinne (Veräußerungserlös ./. Restbuchwert ./. Veräußerungskosten) gehören grundsätzlich zu steuerpflichtigen Einkünften, auch wenn die Veräußerung nach 10 Jahren stattfindet.
- Bleiben eigene Wohnungen, die sich ebenfalls in meinem Besitz befinden und an Dauermieter vermietet werden, umsatzsteuerfrei oder unterliegen diese ebenfalls (Jahresmieten mehr als 17.500 €) der Umsatzsteuer?
Die Vermietung von Wohnungen, die nicht zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, ist umsatzsteuerfrei, auch wenn der Jahresumsatz den Betrag 17500 EUR übersteigt.
- Werden die Mieten aus der Vermietung von Ferienwohnungen und die Mieten aus der Vermietung an Dauermieter steuerrechtlich zusammen oder getrennt betrachtet?
Es hängt davon ab, ob die Vermietung an Dauermieter über Privatvermögensveraltung oder im Rahmen des Einzeilunternehmens erfolgt. Werden die Wohnungen im Rahmen des Einzelunternehmens an Dauermieter vermietet, werden die Gewinne ertragsteuerlich zusammenbetrachtet. Umsatzsteuerlich werden die Umsätze getrennt betrachtet.
Erfolgt die Vermietung an Dauermieter über Privatvermögensverwaltung gehören die Überschüsse aus dieser Vermietung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Überschüsse werden einkommensteuerlich getrennt von den Gewinnen aus Beherbergungsbetrieb betrachtet.
- Firmenwagen für die o. g. Einzelfirma -Muss ein gewisser Prozentsatz dienstlicher Nutzung grundsätzlich nachgewiesen werden? - oder entfällt dies, wenn 1% Versteuerung erfolgt?
Der Wagen muss mindestens 10% für den Betrieb genutzt werden. Bei 1% - Regelung ist Nachweis der Nutzung mit Fahrtenbuch nicht erforderlich.
- Kann man 2012/2013 Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto wieder sofort abschreiben?
Ja, wenn die Wirtschaftsgüter zu abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, gehören.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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