GmbH-Gründung und spätere Entnahme vom Stammkapital ?
September 13, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Ich möchte eine Ein-Mann-GmbH gründen mit einem Stammkapital von 100.000 €, da ich gleich zu Beginn der Tätigkeit einige Investitionen machen möchte, die die üblichen 25k€ überschreiten würden. Ich bin der Geschäftsführer und zahle mir selbst kein Gehalt aus und benötige vorerst auch keine Gewinnausschüttungen, da ich selbst finanziell mit einem Angestellten-Teilzeitjob und einigen Patenten recht gut leben kann.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
1.) Die 100 k€ Stammkapital kommen aus meinem Privatvermögen. Kann ich nun nach einigen Jahren (sollte sich die GmbH finanziell gut entwickelt haben) etwas von diesem damals eingezahlten Stammkapital STEUERFREI wieder zurückerhalten ?
2.) Wie hoch darf dieser Betrag sein: Könnte ich z.B. das Stammkapital auf die geforderten 25k€ minimieren und mir STEUERFREI die 75k€ auszahlen lassen ?
3.) Falls das möglich ist, muss dies wohl über einen Notar erfolgen, da sich dann der Gesellschaftsvertrag verändert. Was für Kosten würden da ungefähr auf einen zukommen ?
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, um das Stammkapital auszahlen zu können.
Eine Summe in Höhe von 25.000 Euro sollte in der GmbH verbleiben. Es ist erforderlich, dass die Gesellschafterversammlung beschließt, den Gesellschaftervertrag zu ändern und das Stammkapital herabzusetzen. Eine Eintragung in das Handelsregister ist vorzunehmen.
Die Rückzahlung der Stammeinlage erfolgt steuerfrei.
Meine Erfahrung ist, dass ein Notar zwischen 250 Euro und 1.000 Euro kosten dürfte. Ich darf Ihnen hierzu jedoch keine verbindliche Auskunft erteilen.
Zwei Hinweise möchte ich Ihnen noch mit auf den Weg gehen.
Wenn Sie sich kein Gehalt zahlen, kann dies schnell zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Lassen Sie sich in diesem Fall weiter steuerlich Beraten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Des Weiteren gibt es Gestaltungsmöglichkeiten neben der Einzahlung von Stammkapital in die GmbH, die es Ihnen erleichtern würden, das eingezahlte Geld auch ohne Notar zurückzubekommen.
In beiden Fällen stehe ich Ihnen gerne für eine weitere Beratung zur Verfügung.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
Steuerberatung@andrehintz.de
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