Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Erbschaftssteuer

Steuern auf Ausgleichs- bzw. Gleichstellungszahlung?

Meine Frage ist vmtl. sehr simpel, ich konnte sie mir bislang aber noch nicht beantworten.

Es geht um den folgenden Sachverhalt: Meine Eltern sind Eigentümer einer Wohnung, die sie meinem Bruder übergeben möchten. Es ist ein sechsstelliger Preis festgelegt. Nun soll der Betrag aber nicht an meine Eltern überwiesen werden, sondern an mich. Die exakte Formulierung im Vertragsentwurf lautet:


"Der Übergabepreis beträgt

€ X00.000.

Der Übergabepreis ist wie folgt zu entrichten.:

Der Übergabepreis ist nicht an den Veräußerer selbst, sondern an den Sohn des Veräußerers,

Herrn X (das bin ich)

zu entrichten, da vom Veräußerer an diesen als Zuwendung abgetreten."

Nun meine Frage:
Wenn mein Bruder mir das Geld überweist, muss ich dann Steuern darauf zahlen? Also handelt es sich um eine Schenkung zwischen Geschwistern (Freibetrag 20.000€)? Oder muss ich keine Steuern darauf bezahlen, weil es ja letztlich nur eine "Abkürzung" der Abtretung der Zuwendung meiner Eltern ist (anstatt es meinen Eltern zu überweisen und diese dann mir, überweist es eben mein Bruder direkt an mich)?

Vielen Dank und viele Grüße

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Auskunft.

Treten Ihre Eltern den Kaufpreisanspruch an Sie ab, so handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsweg im Rahmen einer Schenkung Ihrer Eltern an Sie. Das Geld stammt ja nicht aus dem Vermögen Ihres Bruders, sondern stellt eine Forderung Ihrer Eltern an den Sohn (Ihren Bruder) dar.

Insoweit wäre die Überweisung an Sie steuerfrei, wenn der Betrag nicht dazu führt, dass der Freibetrag pro Elternteil von 400.000 EUR innerhalb von 10 Jahren überschritten wird.

Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage.

Bitte beachten Sie, dass dieses eine Erstauskunft ist. Unvollständige und fehlende Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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