Verspätungszuschlag
Juli 3, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag! Ich habe für das Jahr 2019 meine Steuererklärung abgegeben. Es wurde eine Nachzahlung aus Einkommensteuer in Höhe von 3 EUR und dazu ein Verspätungszuschlag von 550 EUR festgesetzt. Mein Einspruch, dass der Verspätungszuschlag bei 3 EUR Steuernachzahlung nicht verhältnismäßig ist, wurde abgelehnt.
Kann ich noch etwas tun?
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.
Zu Ihrer Frage möchte ich gerne folgende Erstauskunft erteilen.
Grundsätzlich gilt seit 2018 für die allermeisten Fälle, dass ein Verspätungszuschlag festzusetzen ist, wenn eine Erklärung abzugeben ist (Pflichtveranlagung) und es zu einer Steuernachzahlung kommt. Das heißt: selbst bei einer so geringen Nachzahlung wie bei Ihnen, fällt der Verspätungszuschlag in Höhe von mind. 25 Euro pro Monat der verspäteten Abgabe an. Bleibt es also bei der Nachzahlung und Sie waren verpflichtet eine Erklärung abzugeben, so kommen Sie um den Verspätungszuschlag nicht herum. Eine Ausnahme besteht u.a. dann, wenn ein Guthaben herauskommt. Eine Möglichkeit wäre daher zunächst Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und zeitnah zu prüfen, ob Sie nicht doch noch geringe Beträge steuermindern absetzen können. Das könnte z.B. ein haushaltsnaher Aufwand sein (Handwerkerleistung wie z.B. Schornsteinfeger oder Heizungswartung —> aber nur die Lohnkosten). Hier bekommen Sie 20% des Lohnkostenanteils als Steuergutschrift. Vielleicht haben Sie auch eine kleine Spende geleistet, die Sie absetzen können.
Sollte dann noch ein Guthaben herauskommen, wenn auch nur 1 Euro, so hätten Sie noch die Möglichkeit, um den Zuschlag herum zu kommen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?