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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Fahrtkostenerstattung

Ich arbeite als Sozialarbeiter bei einem psychiatrischen Pflegedienst in der Eingliederungshilfe SGB IX. Täglich fahre ich meine Klienten mit eigenem PKW zu Hause in ihren Wohnungen an. Die erste Fahrt zum Klienten (von meiner Wohnung) bekomme ich nicht bezahlt, die Fahrten zwischen den Klienten werden mit 0,30 Euro vom Arbeitgeber vergütet. Die letzte Fahrt nach Hause bekomme ich auch nicht bezahlt. Nun meine Frage: Wie und wo kann ich das in meiner EKST Erklärung deutlich machen??? Meine Klienten liegen bis zu 60 KM auseinander, was für mich einen hohen Kostenfaktor bedeutet. Ich nutze ein Programm von WISO

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Offensichtlich liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor, somit sind die Fahrtkosten als Reisekosten bei einer Auswärtstätigkeit anzusetzen (sowohl die jeweils erste und letzte Fahrt als auch die Zwischenfahrten). Dies erfolgt zu den tatsächlichen Kosten. Bei Nutzung eines eigenen Pkws können Sie auch pauschal 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Sier ermitteln die gesamten Kosten und ziehen die Arbeitgebererstattung wieder ab. DIe Eintragung erfolgt in der Anlage N im Bereich "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten". Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden können zudem pauschale Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Dem ausgelobten Honorar entsprechend muss die Detailtiefe begrenzt bleiben, deswegen ist ggf. in den genannten Quellen und Verweisen nachzulesen (deutsche Gesetze sind abrufbar in www.gesetze-im-internet.de).

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franklinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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