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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Vergessene Rechnungen

ich bin ncihtbuchführender Landwirt, mit der Maßgabe eines abweichenden Wirtschaftsjahres (1.7./30.6). Ich habe jetzt festgestellt, dass ich zwei größere Rechnungen (Werbungskosten) für 2007 vergessen habe in die Steuererklärung aufzunehmen. Den Einkommensteuerbescheid 2007 habe ich bereits erhalten, wobei meine Einspruchsfrist leider bereits abgelaufen ist.
Wie kann ich erreichen, dass die Rechnungen noch für 2007 (oder überhaupt noch) steuerlich berücksichtigt werden?
Wäre es in letzter Konsequenz möglich, die beiden Rechnungen, die im April 2008 bezahlt wurden, durch Umstellung des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr in 2008 geltend zu machen?

Irmingard Huber-Stempfel

Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme an, das Wirtschaftsjahr 1.7.2007 bis 30.6.2008 ist bereits abgeschlossen. Hier ist der Fehler mit den vergessenen Betriebsausgaben passiert? Die Veranlagung VZ 2007 ist bestandskräftig, die Veranlagung 2008 ist noch nicht erfolgt. Ist das so richtig? Wenn nicht korrigieren Sie mich bitte über die Nachfragefunktion.

Nach 2 Urteilen des BFH - Aktenzeichen IV R 129/89 BStBl II 81 356; IV B 150/99 NV 01,308 - besteht keine Bindung des 2. Teil an den 1. (bestandskräftig einer Veranlagung zugrunde gelegten) Teil des Wirtschaftsjahres. Das bedeutet, dass Sie im Veranlagungsjahr 2008 den Gewinn für das Wirtschaftsjahr 1.7.2007 bis 30.6.2008 korrigieren können. Diese Urteile haben immer noch Gültigkeit. Obwohl der Gesetzgeber die Mögichkeiten der Bilanzberichtigung im § 4 Abs. 2 1 HS EStG eingeschränkt hat. Dies gilt aber nicht für Sie, denn Sie erstellen eine Einnahmen - Überschuss-Rechnung und keine Bilanz. Die Gewinnfeststellung für das Wirtschaftsjahr 1.7.2007 bis 30.6.2008 erfolgt nicht im Rahmen einer gesonderten Gewinnfeststellung, die als Grundlagenbescheid der Steuererklärung zugrunde gelegt wird. Die Gewinnermittlung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung 2008 für das Wirtschaftsjahr 1.7.2007 bis 30.6.2008 und kann daher die im Veranlagungsjahr 2007 ermittelte Gewinnberechnung ändern.

Die Beratung erfolgt im Rahmen der Erstberatung und unter der vorgenommenen Sachverhaltsdeutung. Sollten Rückfragen bestehen - bitte gern.
Mit freundlichen Grüßen

I. Huber-Stempfel
Rechtsanwältin und Steuerberaterin

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Irmingard Huber-Stempfel