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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Muss ich auch Einkommen aus Minijobs in der Einkommensteuererklärung angeben?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Leon Kuhn und habe eine Frage bezüglich meiner Einkommensteuererklärung. Ich arbeite derzeit in einem Hauptberuf und habe zusätzlich einen Minijob, um mein Einkommen aufzubessern. Nun frage ich mich, ob ich das Einkommen aus meinem Minijob auch in meiner Einkommensteuererklärung angeben muss.

Ich bin mir unsicher, da es sich bei meinem Minijob um eine geringfügige Beschäftigung handelt, bei der ich monatlich nicht mehr als 450 Euro verdiene. Ich weiß, dass Einkommensteuer in der Regel erst ab einem bestimmten Betrag gezahlt werden muss, aber ich bin mir nicht sicher, ob mein Einkommen aus dem Minijob dazu zählt.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise Steuern nachzahlen muss, wenn ich das Einkommen aus dem Minijob nicht in meiner Steuererklärung angebe. Andererseits möchte ich auch sicherstellen, dass ich alle relevanten Angaben mache und keine Fehler bei meiner Steuererklärung begehe.

Können Sie mir bitte sagen, ob ich das Einkommen aus meinem Minijob in der Einkommensteuererklärung angeben muss und welche Auswirkungen dies auf meine Steuerlast haben könnte? Gibt es eventuell Freibeträge oder andere Regelungen, die ich beachten sollte?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Leon Kuhn

Eiko Hoffmann

Sehr geehrter Herr Kuhn,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich Ihrer Einkommensteuererklärung. Als Steuerberater kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen einige wichtige Informationen zu Ihrem Minijob und der Einkommensteuererklärung geben.

Grundsätzlich müssen Sie das Einkommen aus Ihrem Minijob in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, auch wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Auch wenn Sie monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen und somit keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, fällt Ihr Einkommen dennoch unter die Einkommensteuer.

In Deutschland gibt es einen Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für das Jahr 2021 beträgt dieser Grundfreibetrag 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden. Wenn Ihr Gesamteinkommen aus Ihrem Hauptberuf und Ihrem Minijob unter diesem Grundfreibetrag liegt, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen.

Es ist dennoch wichtig, dass Sie Ihr Einkommen aus dem Minijob in Ihrer Steuererklärung angeben, da das Finanzamt alle Einkünfte berücksichtigen und prüfen wird. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie alle relevanten Angaben machen und keine Fehler begehen.

Es gibt auch Freibeträge und Regelungen, die Sie beachten sollten. Beispielsweise gibt es den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro, den Sie geltend machen können. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, können Sie diese selbstverständlich auch angeben und von der Steuer absetzen.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass Sie das Einkommen aus Ihrem Minijob in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, auch wenn Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie alle relevanten Angaben machen und mögliche Steuervorteile nutzen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Eiko Hoffmann

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