Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Doppelte Haushaltsführung D-ATU

Guten Tag Herr Christiansen, ich habe eine Frage zur Doppelten Haushaltsführung:

Seit einigen Jahren mache ich problemlos die doppelte Haushaltsführung in Deutschland geltend. Erst- und Zweitwohnung in D.

Nun haben sich die Verhältnisse geändert und ich bin etwas ratlos. Mein Arbeitsplatz befindet sich weiterhin iin Deutschland, mein Lebensmittelpunkt befindet sich nunmehr aber in Österreich, ich bin mit einem Österreicher verheiratet und wir haben uns in Wien eine ETW gekauft. Ich bin sehr häufig in Wien, weil ich sehr gut im Homeoffice arbeiten kann.

Nun die Frage: Muß ich zwingend einen Wohnsitz in Wien haben um die doppelte Haushaltsführung anerkannt zu bekommen. Ich möchte nämlich weiter in D gemeldet bleiben und auch meine steuerlichen Angelegenheiten in D belassen. Die Wohnung in Wien haben wir zusammen gekauft und ich beteilige mich natürlich auch angemessen an den Kosten. Wie kann ich hier verfahren?

Vielen Dank schon jetzt.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!

Grundsätzlich besteht ja dann eine doppelte Haushaltsführung, wenn aus beruflichen Gründen eine Wohnung am Arbeitsort vorgehalten wird. Das heißt aber auch, dass der Lebensmittelpunkt dann an einem anderen Ort liegen muss und hier ein eigener Haushalt geführt wird.

Die melderechtliche Situation ist hier nur als Indiz zu sehen. Abgesehen davon, können Sie in Deutschland ohne einen weiteren Wohnsitz in Deutschland ohnehin keinen Zweitwohnsitz anmelden. Das heißt, die Wohnung in D ist melderechtlich Ihr Erstwohnsitz. Sie müssten also anders darlegen, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich befindet. Das kann aus meiner Sicht schon dadurch gelingen, dass Sie verheiratet sind und Ihr Mann sich ja in Österreich befindet/aufhält. Insofern dokumentieren Sie hier bitte regelmäßig die Aufenthaltstage in AUT, damit Sie auch objektiv nachweisen können, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt in AUT befindet.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage ein.

Rechtlicher Hinweis:

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil