Was ist erhaltungsaufwand und was sind Herstellungskosten
Januar 7, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Ich war mit Mutter und Schwester in ungeteilter Erbengemeinschaft zu 1/8 Mitbesitzer eines 8-Parteien-Mehrfamilienmiethauses seit 1970. Nach dem Tod meiner Mutter 2008 habe ich die Hälfte ihres 3/4 Anteils geerbt und meiner Schwester ihren 1/8 Anteil und ihr hälftiges Erbe ausbezahlt. 2011 habe ich begonnen, das Haus zu sanieren und energietechnisch auf den geforderten Stand zu bringen. Dabei wurde das Dachgeschoss abgerissen und mit drei Wohnungen komplett neu errichtet. Die übrigen Wohnungen wurden saniert ( neue, auf Gas umgestellte Zentralbrennwertheizung / neu Heizkörper / neue Elektroleitungen / Sanierung der Bäder). Außerdem wurde eine außenliegende Wärmedämmung mit neuem Putz aufgebracht, Außenanlagen und garagen instand gesetzt. Wie grenze ich Eigenbesitz, Erbe, Zukauf Erbteil Schwester hinsichtlich Herstellungs-/Erhaltungsaufwand mit den verschiedenen gewerken gegeneinander ab ?
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Die Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand ist eine Balanceakt.
Die Kosten für die neuen Dachgeschoss Wohnungen sind vollständig Herstellungskosten inkl. der Abrisskosten.
Bei den übrigen Kosten es die Frage zu beantworten, ob durch die Maßnahmen der Standard der Wohnungen angehoben wurde oder die Wohnungen auf gleichen Standard zeitgemäß angepasst wurden.
Wurde der Standard der Wohnungen angehoben, sind es eindeutig Herstellungskosten. Die Vermutung, dass der Standard gehoben wurde, liegt vor wenn drei der vier wesentlichen Bereiche saniert werden: Heizung, Sanitär, Elektroinstallationen und Fenster.
Laut Ihrem Sachverhalt werden hier mindestens drei Bereiche angesprochen. Die Kosten sind deshalb als Herstellungskosten zu aktivieren und stellen keinen Erhaltungsaufwand dar.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
Steuerberatung@andrehintz.de
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