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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kosten für selbstgenutzte Einliegerwohnung steuerlich absetzen

Wir haben ein Haus mit Einliegerwohnung gekauft, welche wir zunächst selbst nutzen, in Zukunft (z.B. in 20 Jahren) aber vermieten wollen. Wir werden für die Sanierung der Einliegerwohnung einen Kredit aufnehmen. Inwieweit können wir die Kosten für die Einliegerwohnung (auch ohne Mieteinnahmen) steuerlich absetzen?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wie Ihnen bereits bekannt ist, können Sie Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann absetzen, wenn Mieteinnahmen erzielen bzw. beabsichtigen in Kürze Mieteinnahmen zu erzielen. Da dies nicht der Fall ist, können Sie auch keine Werbungskosten abziehen.

Wenn Sie die Einliegerwohnung z.B. für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit nutzen, dann stellen die Aufwendungen für die Sanierung Betriebsausgaben dar. Allerdings wird der Anteil der Einliegerwohnung steuerliches Betriebsvermögen, was u.U. auch noch nach 10 Jahren Steuern auslösen kann.

Immer dann wenn Sie Räumlcihkeiten als Lager-, Büro-oder Praxisräume, die nicht als häusliches Arbeitszimmer anzusehen sind, als Arbeitnehmer nutzen, haben Sie vollen Werbungskostenabzug.

Im Rahmen eines häuslichen Arbeitszimmers können Sie maximal 1.250€ als Werbungskosten geltend machen, wenn Ihnen der Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat.

Unabhängig davon können Sie für alle handwerklichen Tätigkeiten nach § 35a Abs. 3 EStG 20% der begünstigten Aufwendungen, höchstens 1.200€ im Kalenderjahr auf Ihre Einkommensteuer anrechnen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Dipl. Betriebswirt und Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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