Kann ich meine Spenden steuerlich absetzen?
Dezember 16, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Eiko Hoffmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Marcus Götzinger und habe eine Frage bezüglich meiner Einkommensteuererklärung. Ich habe im vergangenen Jahr einige Spenden an gemeinnützige Organisationen getätigt und frage mich, ob ich diese steuerlich absetzen kann.
Hintergrundinformationen: Im Jahr 2020 habe ich insgesamt 500 Euro an verschiedene gemeinnützige Organisationen gespendet. Diese Organisationen engagieren sich in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Bildung. Ich habe die Spenden jeweils per Überweisung getätigt und auch Spendenquittungen erhalten.
Mein Ist-Zustand: Ich habe bereits meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 vorbereitet, jedoch noch nicht abgeschickt. Nun bin ich mir unsicher, ob ich die Spenden in meiner Steuererklärung angeben sollte und ob sie steuerlich absetzbar sind.
Meine Sorgen: Ich möchte sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten zur Steuereinsparung ausschöpfe und nichts falsch mache. Da ich die Spendenquittungen vorliegen habe, möchte ich gerne wissen, ob und wie ich die Spenden steuerlich geltend machen kann, um meine Steuerlast zu reduzieren.
Meine Frage: Kann ich meine Spenden in der Einkommensteuererklärung angeben und steuerlich absetzen? Wenn ja, wie gehe ich dabei am besten vor und welche Unterlagen muss ich einreichen, um die Spenden geltend zu machen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Götzinger
Sehr geehrter Herr Götzinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Spenden an gemeinnützige Organisationen in Ihrer Einkommensteuererklärung. Gerne erläutere ich Ihnen, wie Sie diese Spenden geltend machen können.
Grundsätzlich können Spenden an gemeinnützige Organisationen in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass der jährliche Höchstbetrag für abzugsfähige Spenden bei 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte liegt. Falls Sie zusammenveranlagt sind, beträgt der Höchstbetrag 40% der Gesamteinkünfte.
In Ihrem Fall, in dem Sie insgesamt 500 Euro an verschiedene gemeinnützige Organisationen gespendet haben, können Sie diese Spenden steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass Sie über Spendenquittungen verfügen, um die Spenden in Ihrer Steuererklärung nachweisen zu können. Die Spendenquittungen sind als Belege anzufügen, wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch einreichen. Sollten Sie Ihre Steuererklärung auf Papier einreichen, müssen Sie die Spendenquittungen in Kopie beifügen.
Um Ihre Spenden in der Einkommensteuererklärung anzugeben, tragen Sie diese in der Anlage "Spenden und Mitgliedsbeiträge" ein. Dort können Sie die einzelnen Spendenbeträge sowie die zugehörigen Organisationen angeben. Die Summe der Spenden wird dann automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt und mindert somit Ihre Steuerlast.
Abschließend empfehle ich Ihnen, die Spendenquittungen sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Rahmen einer eventuellen Prüfung einsehen möchte. Auf diese Weise sind Sie gut vorbereitet und können Ihre Spenden korrekt und rechtskonform in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Eiko Hoffmann
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