Kann ich meinen Homeoffice-Arbeitsplatz in der Einkommensteuererklärung angeben?
November 2, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Eiko Hoffmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Hildegard Seiler und arbeite seit Beginn der Corona-Pandemie im Homeoffice. Mein Arbeitgeber hat mir einen festen Arbeitsplatz zu Hause eingerichtet, an dem ich meine Aufgaben erledige. Nun frage ich mich, ob ich diesen Homeoffice-Arbeitsplatz in meiner Einkommensteuererklärung angeben kann.
Bisher habe ich meine Einkommensteuererklärung immer selbst gemacht, aber dieses Jahr fühle ich mich unsicher, da sich durch die Arbeit im Homeoffice einige Änderungen ergeben haben. Ich arbeite durchgehend von zu Hause aus und nutze meinen festen Arbeitsplatz ausschließlich für berufliche Zwecke. Kann ich die Kosten für meinen Homeoffice-Arbeitsplatz steuerlich geltend machen?
Darüber hinaus frage ich mich, ob ich auch andere Ausgaben, die mit dem Homeoffice zusammenhängen, in meiner Einkommensteuererklärung angeben kann. Zum Beispiel habe ich mir einen ergonomischen Bürostuhl und einen höhenverstellbaren Schreibtisch angeschafft, um gesundheitliche Probleme durch das lange Sitzen zu vermeiden. Kann ich diese Anschaffung steuerlich absetzen?
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Steuervorteile versäume, indem ich meinen Homeoffice-Arbeitsplatz nicht in der Einkommensteuererklärung angebe. Daher wäre ich dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungen aufzeigen würden, wie ich meine Ausgaben für den Homeoffice-Arbeitsplatz steuerlich geltend machen kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hildegard Seiler
Sehr geehrte Hildegard Seiler,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihres Homeoffice-Arbeitsplatzes in Ihrer Einkommensteuererklärung. Gerne möchte ich Ihnen dabei weiterhelfen und Ihnen die entsprechenden Informationen und Möglichkeiten aufzeigen.
Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten für einen häuslichen Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitsplatz in der Wohnung oder im Haus eingerichtet ist und dieser ausschließlich oder zumindest überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird. Da Sie Ihren festen Arbeitsplatz zu Hause haben und diesen ausschließlich für Ihre beruflichen Aufgaben verwenden, können Sie die Kosten dafür in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Die Kosten, die Sie für die Einrichtung Ihres Homeoffice-Arbeitsplatzes aufgewendet haben, wie zum Beispiel für den ergonomischen Bürostuhl und den höhenverstellbaren Schreibtisch, können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Anschaffungen dienen der Erhaltung Ihrer Gesundheit und ermöglichen es Ihnen, effizienter zu arbeiten. Daher können Sie die Kosten für diese Arbeitsmittel als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben.
Es ist wichtig, dass Sie alle Ausgaben und Kosten für Ihren Homeoffice-Arbeitsplatz sorgfältig dokumentieren, um diese in Ihrer Einkommensteuererklärung korrekt angeben zu können. Dazu gehören beispielsweise die Rechnungen für die Anschaffung des Bürostuhls und des Schreibtisches sowie eventuelle weitere Ausgaben für Büromaterial, Telefon- und Internetkosten oder Energiekosten.
Ich empfehle Ihnen, sich zusätzlich zu meiner Beratung auch mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und Belege einreichen und die entsprechenden Formulare korrekt ausfüllen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Eiko Hoffmann
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