Wie funktioniert die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei vermieteten Immobilien?
Januar 12, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Ralf Otten
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Christiane Schwaru und habe eine Frage zur Absetzung für Abnutzung (AfA) bei vermieteten Immobilien. Ich besitze seit einigen Jahren mehrere vermietete Wohnungen und bin mir unsicher, wie die AfA in diesem Fall funktioniert.
Aktuell bin ich dabei, meine Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr vorzubereiten und möchte sicherstellen, dass ich alle möglichen Steuervorteile nutzen kann. Ich habe gehört, dass die AfA ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Abschreibung bei vermieteten Immobilien ist, bin mir jedoch nicht sicher, wie genau sie funktioniert.
Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise nicht alle Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung durch die AfA ausschöpfe und dadurch unnötig hohe Steuern zahlen muss. Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, wie ich die AfA bei meinen vermieteten Immobilien korrekt berechnen und in meiner Einkommensteuererklärung richtig angeben kann.
Können Sie mir erklären, wie die AfA bei vermieteten Immobilien funktioniert und welche Voraussetzungen ich erfüllen muss, um sie in Anspruch nehmen zu können? Gibt es bestimmte Fristen oder Höchstbeträge, die ich beachten muss? Und welche Unterlagen benötige ich, um die AfA korrekt in meiner Steuererklärung anzugeben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Schwaru
Sehr geehrte Frau Schwaru,
vielen Dank für Ihre Frage zur Absetzung für Abnutzung (AfA) bei vermieteten Immobilien. Als Steuerberater habe ich in der Tat viel Erfahrung mit diesem Thema und kann Ihnen gerne weiterhelfen.
Die AfA ist eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit, die Vermieter von Immobilien in Anspruch nehmen können, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie über die Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen. Die AfA ermöglicht es, die Kosten für die Anschaffung oder Herstellung einer vermieteten Immobilie über einen bestimmten Zeitraum steuerlich abzusetzen und somit die steuerliche Belastung zu mindern.
Die Berechnung der AfA erfolgt auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie. Diese Kosten werden durch eine bestimmte Nutzungsdauer geteilt, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln. Die Nutzungsdauer variiert je nach Art der Immobilie und beträgt beispielsweise bei Wohngebäuden in der Regel 50 Jahre.
Um die AfA in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Immobilie vermieten und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Außerdem müssen Sie die AfA in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und entsprechende Nachweise über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie vorlegen. Diese Unterlagen können beispielsweise Rechnungen, Kaufverträge oder Gutachten sein.
Es gibt keine Fristen oder Höchstbeträge für die AfA, jedoch sollten Sie darauf achten, dass die AfA nur bis zum vollständigen Abzug der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden kann. Es ist daher wichtig, die AfA kontinuierlich in den Folgejahren anzusetzen, bis die gesamten Kosten abgeschrieben sind.
In Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie die AfA im Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) angeben und die entsprechenden Beträge sowie die zugrunde liegenden Kosten dokumentieren. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen korrekt und vollständig anzugeben, um steuerliche Probleme zu vermeiden.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage zur AfA bei vermieteten Immobilien. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Otten
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