Kann ich meine Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzen?
November 30, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Ralf Otten
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Oliver Breitwieser und bin Vater von zwei Kindern im Alter von 4 und 6 Jahren. In diesem Jahr habe ich für die Betreuung meiner Kinder Kosten in Höhe von insgesamt 7.000 Euro gehabt. Da ich berufstätig bin und meine Frau ebenfalls arbeitet, sind wir auf eine externe Betreuung angewiesen. Nun frage ich mich, ob ich diese Kinderbetreuungskosten in meiner Einkommensteuererklärung absetzen kann.
Ich mache mir Sorgen, dass die hohen Betreuungskosten unser Familienbudget belasten und möchte gerne wissen, ob es möglich ist, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Es wäre für uns eine große finanzielle Erleichterung, wenn wir zumindest einen Teil der Kosten zurückbekommen könnten.
Können Sie mir sagen, ob und in welcher Höhe ich die Kinderbetreuungskosten in meiner Einkommensteuererklärung absetzen kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können? Welche Unterlagen benötige ich dafür und wie gebe ich die Kosten korrekt in meiner Steuererklärung an?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Breitwieser
Lieber Herr Breitwieser,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung. Es ist verständlich, dass die hohen Betreuungskosten eine Belastung für Ihr Familienbudget darstellen und Sie sich nach einer finanziellen Erleichterung sehnen. Gerne möchte ich Ihnen daher alle Informationen bieten, die Sie benötigen, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe Sie die Kosten steuerlich geltend machen können.
Grundsätzlich können Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich um sogenannte "haushaltsnahe Dienstleistungen". Zu den absetzbaren Kosten zählen unter anderem Ausgaben für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch Tagesmütter, Kindergärten, Kindertagesstätten, oder andere Betreuungseinrichtungen. Auch die Kosten für eine Ganztagsbetreuung oder eine Nachmittagsbetreuung können berücksichtigt werden.
In Ihrem Fall haben Sie angegeben, dass Sie insgesamt 7.000 Euro für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlt haben. Diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben und steuermindernd geltend machen. Dabei ist zu beachten, dass die absetzbaren Kosten pro Jahr und pro Kind auf maximal 4.000 Euro begrenzt sind. Für zwei Kinder ergibt sich somit ein Höchstbetrag von 8.000 Euro.
Damit die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen Sie und Ihr Ehepartner berufstätig sein oder sich in einer Ausbildung befinden. Zudem müssen die Kosten für die Betreuung tatsächlich angefallen sein und nachgewiesen werden können. Dafür benötigen Sie eine Rechnung oder eine Bescheinigung der Betreuungseinrichtung, aus der die Höhe der Kosten hervorgeht.
Um die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie das Formular "Anlage Kind" ausfüllen. Dort tragen Sie die Gesamtkosten ein und können dann den Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind und Jahr abziehen. Auf diese Weise können Sie einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen und dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Otten
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