Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kann ich meine Handwerkerleistungen steuerlich absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Ulrike Bittner und stehe vor der Frage, ob ich meine Handwerkerleistungen steuerlich absetzen kann. Ich habe in letzter Zeit einige Renovierungsarbeiten an meinem Haus durchgeführt und frage mich, ob ich die Kosten steuerlich geltend machen kann.

Ich bin unsicher, da ich bisher noch nie Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt habe und nicht genau weiß, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um dies tun zu können. Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise eine Steuernachzahlung leisten muss, wenn ich die Kosten fälschlicherweise absetze.

Können Sie mir bitte erklären, unter welchen Bedingungen ich meine Handwerkerleistungen steuerlich absetzen kann? Gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen? Wie hoch ist der maximal absetzbare Betrag für solche Leistungen? Und welche Unterlagen muss ich vorlegen, um die Kosten nachweisen zu können?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Bittner

Tatiana Herrmann

Sehr geehrte Frau Bittner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Gerne erkläre ich Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie diese Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.

Handwerkerleistungen können grundsätzlich im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten in Ihrem eigenen Haushalt durchgeführt werden und Sie die Rechnung bar oder per Überweisung beglichen haben. Zudem müssen die Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt worden sein und eine korrekte Rechnung mit den Angaben zum ausführenden Unternehmen vorliegen.

Der maximal absetzbare Betrag für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 20% der Arbeitskosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass Sie bis zu 800 Euro jährlich von der Steuer absetzen können, wenn Sie entsprechende Handwerkerrechnungen vorlegen.

Um die Kosten für die Handwerkerleistungen nachweisen zu können, benötigen Sie die Rechnungen der ausführenden Unternehmen. Diese Rechnungen müssen Ihren Namen und Ihre Anschrift enthalten, sowie den genauen Leistungsumfang und die Arbeitskosten. Es ist wichtig, dass die Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt und bezahlt wurden, da die Finanzbehörden diese Unterlagen im Rahmen einer eventuellen Prüfung einsehen können.

Es ist wichtig zu betonen, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen eine komplexe Materie ist und es ratsam ist, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie keine Fehler machen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen ausführlich beantworten konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Herrmann, Steuerberaterin

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Tatiana Herrmann