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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Gibt es eine Möglichkeit, meine Pendlerpauschale in der Steuererklärung zu berücksichtigen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Louis Peters und arbeite in einer Firma, die sich außerhalb meines Wohnorts befindet. Für meinen täglichen Arbeitsweg muss ich daher regelmäßig eine längere Strecke zurücklegen. In meiner Einkommensteuererklärung würde ich gerne die Pendlerpauschale geltend machen, um meine Fahrtkosten steuerlich absetzen zu können.

Bisher habe ich jedoch festgestellt, dass die Pendlerpauschale nicht automatisch in meiner Steuererklärung berücksichtigt wird. Ich mache mir Sorgen, dass ich dadurch möglicherweise Geld verschenke, das mir eigentlich zusteht. Gibt es eine Möglichkeit, die Pendlerpauschale in meiner Steuererklärung zu berücksichtigen und falls ja, wie gehe ich dabei am besten vor?

Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und Unterstützung freuen, da ich gerne alle Möglichkeiten nutzen möchte, um meine Steuerlast zu optimieren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Louis Peters

Tatiana Herrmann

Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Pendlerpauschale in Ihrer Einkommensteuererklärung. Es ist tatsächlich richtig, dass die Pendlerpauschale nicht automatisch in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt wird, sondern von Ihnen aktiv geltend gemacht werden muss. Die Pendlerpauschale dient dazu, die Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz steuerlich absetzen zu können.

Um die Pendlerpauschale in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie zunächst die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz berechnen. Für jeden Kilometer, den Sie zur Arbeit pendeln, können Sie in der Regel 0,30 Euro als Werbungskosten geltend machen. Dabei zählt nur die einfache Strecke, also nicht Hin- und Rückweg zusammen. Wenn Sie also beispielsweise 20 Kilometer einfach zur Arbeit fahren, können Sie 20 Kilometer x 0,30 Euro = 6 Euro pro Arbeitstag als Pendlerpauschale angeben.

Um die Pendlerpauschale in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie das entsprechende Feld in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ausfüllen. Dort können Sie die Anzahl der Arbeitstage angeben, an denen Sie zur Arbeit pendeln, sowie die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz. Diese Angaben werden dann automatisch mit dem festgelegten Kilometersatz multipliziert und als Werbungskosten berücksichtigt.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Angaben korrekt und vollständig in Ihrer Steuererklärung angeben, um sicherzustellen, dass Sie die Pendlerpauschale in voller Höhe erhalten. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie alles richtig ausgefüllt haben, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen. Diese können Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren und alle möglichen Steuervorteile auszuschöpfen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und alles Gute für Ihre Steuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Herrmann

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Tatiana Herrmann