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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kann ich mein Arbeitszimmer in der Steuererklärung absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Petra Meyer und arbeite seit einigen Jahren im Homeoffice. Für meine berufliche Tätigkeit benötige ich ein Arbeitszimmer, in dem ich meine Arbeit konzentriert erledigen kann. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Kosten für mein Arbeitszimmer in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Aktuell nutze ich das Arbeitszimmer zu 100% beruflich und habe keine Möglichkeit, das Zimmer privat zu nutzen. Die Größe des Zimmers beträgt 12 Quadratmeter und ich habe viele Ausgaben für die Einrichtung und technische Ausstattung des Zimmers getätigt. Da mein Einkommen als Selbstständige nicht besonders hoch ist, wäre es für mich sehr hilfreich, wenn ich die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich absetzen könnte.

Ich mache mir Sorgen, dass mein Finanzamt die Kosten für das Arbeitszimmer nicht anerkennen könnte oder dass ich möglicherweise Fehler bei der Angabe in der Steuererklärung mache. Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, ob und in welchem Umfang ich die Kosten für mein Arbeitszimmer absetzen kann. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss? Wie genau muss ich die Kosten in der Steuererklärung angeben, damit sie vom Finanzamt akzeptiert werden?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungen aufzeigen könnten, um die Kosten für mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Petra Meyer

Ralf Otten

Sehr geehrte Frau Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihres Arbeitszimmers in Ihrer Einkommensteuererklärung. Ich kann verstehen, dass es wichtig für Sie ist, alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis auszuschöpfen, insbesondere wenn Ihr Einkommen als Selbstständige nicht besonders hoch ist.

Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Allerdings gelten hier bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt. Zunächst einmal muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellen. Das bedeutet, dass Sie dort die meisten Ihrer beruflichen Aufgaben erledigen und keine gleichwertigen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

In Ihrem Fall, da Sie das Arbeitszimmer zu 100% beruflich nutzen und keine Möglichkeit haben, es privat zu nutzen, erfüllen Sie diese Voraussetzung. Die Größe des Zimmers von 12 Quadratmetern ist auch angemessen für ein Arbeitszimmer.

Des Weiteren können Sie die Kosten für die Einrichtung und technische Ausstattung des Zimmers als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Schreibtisch, Stuhl, Regalen, Beleuchtung, Büromaterial und auch die Kosten für die technische Ausstattung wie Computer, Drucker, Telefon, Internet, etc.

Bei der Angabe der Kosten in Ihrer Steuererklärung sollten Sie darauf achten, dass Sie die Ausgaben für das Arbeitszimmer als Werbungskosten angeben. Dazu führen Sie eine Aufstellung der entstandenen Kosten und reichen diese zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein. Wichtig ist, dass die Kosten nachweisbar sind, d.h. Sie sollten Rechnungen und Quittungen aufbewahren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen und Belege gut zu sortieren und aufzubewahren, um bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt vorbereitet zu sein.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Otten
Steuerberater

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