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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Wie kann ich meine Auslandsaufenthalte in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Fanni Binder und arbeite seit einigen Jahren als freiberufliche Beraterin im Bereich Marketing. In den letzten Jahren habe ich vermehrt Aufträge im Ausland angenommen und war daher öfter für längere Zeit im Ausland tätig. Nun stehe ich vor der Herausforderung, meine Einkommensteuererklärung einzureichen und frage mich, wie ich meine Auslandsaufenthalte steuerlich berücksichtigen kann.

In der Vergangenheit habe ich meine Auslandsaufenthalte nie in meiner Steuererklärung angegeben, da ich unsicher war, wie ich diese korrekt erfassen und geltend machen kann. Nun mache ich mir Sorgen, dass ich möglicherweise steuerliche Vorteile verpasse oder sogar falsche Angaben mache, die zu Problemen mit dem Finanzamt führen könnten.

Ich habe während meiner Auslandsaufenthalte sowohl Einkünfte aus meiner freiberuflichen Tätigkeit als auch eventuell bezahlte Mieteinnahmen aus meiner deutschen Wohnung. Zudem habe ich während meiner Aufenthalte auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten gehabt. Wie kann ich all diese Informationen in meiner Einkommensteuererklärung richtig angeben und welche Möglichkeiten gibt es, um meine Auslandsaufenthalte steuerlich zu berücksichtigen?

Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung und Expertise in dieser Angelegenheit freuen, da ich mir unsicher bin, wie ich hier vorgehen soll. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Fanni Binder

Tatiana Herrmann

Sehr geehrte Frau Binder,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung Ihrer Auslandsaufenthalte in Ihrer Einkommensteuererklärung. Als freiberufliche Beraterin im Bereich Marketing mit Aufträgen im Ausland haben Sie sicherlich eine Vielzahl von steuerlichen Aspekten zu beachten. Ich werde Ihnen nun ausführlich erklären, wie Sie Ihre Auslandsaufenthalte korrekt in Ihrer Steuererklärung erfassen und geltend machen können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Einkünfte, die Sie im Ausland erzielen, grundsätzlich auch in Deutschland versteuert werden müssen. Daher sollten Sie alle Einkünfte aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit im Ausland in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dies gilt auch für etwaige Mieteinnahmen aus Ihrer deutschen Wohnung während Ihrer Auslandsaufenthalte.

Um Ihre Auslandsaufenthalte steuerlich zu berücksichtigen, können Sie die entstandenen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten als Werbungskosten geltend machen. Diese Kosten mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und können somit zu einer Steuerersparnis führen. Wichtig ist dabei, dass Sie alle Belege und Nachweise über Ihre Ausgaben sorgfältig aufbewahren, um diese im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt vorlegen zu können.

Des Weiteren sollten Sie prüfen, ob es zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land, in dem Sie tätig waren, ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. In solchen Fällen können Sie unter Umständen die im Ausland gezahlten Steuern auf Ihre Einkünfte in Deutschland anrechnen lassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Einkommensteuererklärung korrekt und vollständig ist. Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen bei der Erfassung Ihrer Auslandsaufenthalte und der entsprechenden steuerlichen Behandlung helfen und mögliche steuerliche Vorteile optimal nutzen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und alles Gute für Ihre Einkommensteuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Herrmann

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Experte für Einkommensteuererklärung

Tatiana Herrmann