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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kann ich auch Verluste aus Aktiengeschäften in der Einkommensteuererklärung geltend machen?

Sehr geehrte Steuerberaterin,

ich heiße Xenia Vollmann und beschäftige mich seit kurzem mit Aktiengeschäften. Leider habe ich in den letzten Jahren Verluste gemacht und frage mich nun, ob ich diese Verluste in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Mein aktueller Ist-Zustand ist folgender: Ich habe in den letzten drei Jahren insgesamt 10.000 Euro Verluste durch Aktiengeschäfte gemacht. Meine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit belaufen sich auf 40.000 Euro pro Jahr. Ich bin unsicher, ob ich die Verluste aus den Aktiengeschäften steuerlich geltend machen kann und wie genau ich dabei vorgehen muss.

Meine Sorgen bestehen darin, dass ich die Verluste möglicherweise nicht berücksichtigt habe und dadurch höhere Steuern zahlen muss, als eigentlich nötig wäre. Außerdem möchte ich gerne sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausschöpfe und nichts übersehe.

Daher meine Frage an Sie: Kann ich Verluste aus Aktiengeschäften in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen? Wenn ja, welche Unterlagen benötige ich dafür und wie genau muss ich dabei vorgehen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Xenia Vollmann

Tatiana Herrmann

Sehr geehrte Frau Vollmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Geltendmachung von Verlusten aus Aktiengeschäften in Ihrer Einkommensteuererklärung. Ich verstehe Ihre Sorgen und möchte Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.

Grundsätzlich ist es möglich, Verluste aus Aktiengeschäften steuerlich geltend zu machen. Diese Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. In Ihrem Fall, mit einem jährlichen Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit von 40.000 Euro und Verlusten von insgesamt 10.000 Euro in den letzten drei Jahren, könnte die Geltendmachung der Verluste durchaus zu einer Steuerersparnis führen.

Um die Verluste aus Aktiengeschäften in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen, benötigen Sie in der Regel die entsprechenden Nachweise über die Verluste. Dazu gehören beispielsweise die Wertpapierabrechnungen, in denen die Verluste ausgewiesen sind. Diese Unterlagen sollten Sie sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf Ihrem Steuerberater vorlegen.

In Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie die Verluste aus Aktiengeschäften in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) angeben. Dort tragen Sie die Verluste ein und können diese mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen. Falls die Verluste höher sind als die Kapitaleinkünfte, können Sie den verbleibenden Verlust in das nächste Jahr vortragen und dort geltend machen.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig prüfen und vollständig angeben, um mögliche Nachfragen oder Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Verluste korrekt angegeben haben, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, der Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unterstützen kann.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Herrmann

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Tatiana Herrmann