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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Angaben zum Kleingewerbe

Hallo, ich habe im Jahr 2007 und 2008 neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ein Kleinstgewerbe betrieben, allerdings hatte ich dieses Gewerbe nie angemeldet (ich habe also auch keine seperate Steuernummer dafür). Ich muss nun die Einkommensteuererklärung für beide Jahre abgeben und weiss nicht, wie ich vorgehen soll. Muss das Gewerbe nachträglich angemeldet werden oder kann ich auch darauf verzichten, da ich das Gewerbe auch nicht mehr betreibe?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und uneter Berücksichtigung Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Auf eine Gewerbeanmeldung kommt es steuerlich nicht an. Trotzdem müssen Sie das Gewerbe unabhängig von der steuerlichen Handhabung anmelden, damit Ihnen von der zuständigen Meldebehörde kein Bußgeldverfahren droht.

Steuerlich gesehen müssen Sie für die Jahre 2007 und 2008 eine Einnahme-Überschussrechnung beim Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen einreichen. Darin ermitteln Sie den Gewinn bzw. Verlust durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Den so ermittelten Gewinn bzw. Verlust haben Sie in die Anlage GSE (2007) bzw. Anlage G (2008) einzutragen. Daneben müssen Sie natürlich auch Ihre Einkünfte aus der nichtselbständigen Tätigkeit in der Steuererklärung angeben.

Hat Ihr Gesamtumsatz im Jahr 2007 nicht mehr als 17.500 Euro betragen und im Jahr 50.000 Euro nicht überschritten, dann müssen Sie als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und auch keine Umstzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben, es sei denn, Sie haben freiwillig zur Umsatzregelbesteuerung z. B. durch gesonderten Umsatzsteuerausweis in Ihren Rechnungen optiert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Urich Stiller
Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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