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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Abziehbare Aufwendungen oder Ausgaben für ESt. eines litauischen Gesellschafters

Es geht um eine GbR (Sitz in Deutschland) mit zwei deutschen und einem litauischen Gesellschafter. Aktuell ist der litauische Gesellschafter auf Antrag "unbeschränkt" steuerpflichtig trotz Wohnsitzes in Litauen (ohne Wohnsitz in Deutschland), da alle Einnahmen ausnahmslos in Deutschland erzielt und versteuert werden. Auf der letzten Steuererklärung waren seine Ausgaben allerdings lediglich mit 0-50 EUR mit dem Hinweis der Steuerberatung, "[dass] aufgrund der steuerlichen Situation keine (Vorsorge-)Aufwendungen und Ausgaben geltend gemacht werden können und diese vom Finanzamt zurückgewiesen wurden", angegeben.

Welche (Vorsorge-)Aufwendungen und Ausgaben kann der litauische Gesellschafter für seine private ESt.-Erklärung, die er in Deutschland zu entrichten hat, geltend machen? Im Optimalfall erhalten wir eine komplette Liste der Aufwendungen und Ausgaben, die geltend gemacht werden können, um eine entsprechende Korrektur der ESt.-Erklärung einzureichen. Beispielhaft werden so von den deutschen Gesellschaftern Rürup-Rente, KK-Beiträge, Handwerkerrechnungen, Arztkosten, eingereicht.

Wir wissen nicht, ob diese "besondere" Konstellation der Problematik ggf. Know-How im EU-Steuerrecht vorraussetzt, wären aber gerne um eine aussagekräftige, verbindliche, für uns nutzbare (Liste) und informierte Antwort sehr dankbar.

Vielen Dank im Vorraus!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von (Vorsorge-)Aufwendungen und Ausgaben, die bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Diese Aufwendungen werden in verschiedene Kategorien unterteilt, darunter Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten. Auch bei einem litauischen Gesellschafter einer GbR, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, können diese Aufwendungen grundsätzlich geltend gemacht werden.

1. Sonderausgaben:
Sonderausgaben sind Aufwendungen, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden können. Hierzu gehören insbesondere:

- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Diese sind in vollem Umfang abzugsfähig.

- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup-Rente: Diese sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen abzugsfähig.

- Beiträge zu beruflichen Fort- und Weiterbildungen

- Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Organisationen: Diese können bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden.

- Kirchensteuer

- Schulgeld für private Schulen: Bis zu 30% des Schulgeldes, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Kind und Jahr.

2. Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen:

- Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung erstattet werden
- Kosten für Zahnersatz und Brillen
- Pflegekosten für pflegebedürftige Angehörige
- Bestattungskosten, soweit sie nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können
- Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige


4. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Diese Aufwendungen können ebenfalls abgezogen werden, allerdings nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben, sondern als Abzug von der Steuerschuld:

- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro im Jahr.

- Handwerkerleistungen: 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr.

Für den litauischen Gesellschafter, der unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für inländische Steuerpflichtige.


Zusammengefasst kann der litauische Gesellschafter, sofern er die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt, alle oben genannten Aufwendungen in seiner deutschen Einkommensteuererklärung geltend machen.

Die Aufwendungen sollten nachweisbar sein und auf Anfrage dem Finanzamt vorgelegt werden können.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.


Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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