Zinserträge vom deutschen Tagesgeldkonto bei beschränkter Steuerpflicht
Juli 1, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo, ich bin eine natürliche Person mit Wohnsitz im Ausland (beschränkt steuerpflichtig) habe aber in 2023 Zinsen auf mein Tagesgeldkonto in Deutschland bekommen. Unterliegen diese Tagesgeldzinseinkünfte einer deutschen Bank der beschränkten Steuerpflicht?
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Zinserträge, die eine im Ausland ansässige Person (beschränkt steuerpflichtig) auf einem Tagesgeldkonto bei einer deutschen Bank erzielt, unterliegen der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz (§ 49 EStG) gehören Zinseinnahmen aus inländischen Kapitalanlagen zu den in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften.
Im Detail bedeutet dies:
1. Kapitalertragsteuer: Die Zinserträge unterliegen in der Regel der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
2. Abzug an der Quelle: Die Bank führt die Kapitalertragsteuer direkt ab, so dass die Zinsen netto (nach Abzug der Steuer) gutgeschrieben werden.
3. Steuererklärung: Beschränkt steuerpflichtige Personen müssen in der Regel keine Steuererklärung in Deutschland abgeben, wenn nur Kapitaleinkünfte vorliegen und die Kapitalertragsteuer bereits von der Bank einbehalten wurde.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Ihrem Wohnsitzland existieren können. Diese Abkommen regeln, in welchem Umfang und zu welchem Satz die Zinsen in Deutschland oder im Wohnsitzland besteuert werden dürfen. In vielen Fällen wird durch das DBA eine Doppelbesteuerung vermieden oder gemildert, und es kann auch zu einer Anrechnung der deutschen Steuer im Wohnsitzland kommen.
Zusammenfassend: Ja, Ihre Tagesgeldzinseinkünfte unterliegen der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland und die entsprechende Steuer wird in der Regel von der Bank direkt einbehalten.
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Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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