Absetzbarkeit vom Arbeitszimmer
November 21, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe für meine Freundin die Steuererklärung 2008 erstellt. Ich habe dort auch das Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt (Kaltmiete + Nebenkosten), da sich dieses auf der Halbetage befindet und meine Freundin das Arbeitszimmer ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet. Ich habe jedoch fälschlicherweise die Kosten für ein gesamtes Jahr angesetzt, obwohl wir in 2008 nur 5 Monate in der Wohnung gewohnt haben.
Das Finanzamt hat nun Unterlagen zu dem Arbeitszimmer angefordert. Wie verhalte ich mich jetzt am Besten, da das FA ja aufgrund der Unterlagen sehen kann, daß ich nur weniger hätte ansetzen können. Ich habe die angeforderten Unterlagen noch nicht an das FA versendet. Soll ich einfach zugeben, daß ich mich verrechnet habe und auf Grundlage der Detailinformationen eine neue Kalkulation erstellen. Ich hoffe, daß meine Freundin jetzt keinen Ärger wegen versuchten Betruges oder so etwas bekommt.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Bergs
Sehr geehrter Herr Bergs,
Ihre Anfrage möchte ich gemäß Ihrer Sachverhaltsdarstellung im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Seit dem 01.01.2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellt.
Ob dies bei Ihrer Freundin zutrifft, kann ich anhand der Informationen nicht beurteilen.
Doch selbst wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellt, sollten die Kosten für das Arbeitszimmer dennoch in der Steuererklärung angegeben werden, da das Finanzgericht Münster und der Bundesfinanzhof bereits ihre Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Vorschrift zum Arbeitszimmer geäußert haben und nun abgewartet werden muss wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Sollte das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten der Steuerpflichtigen entscheiden, kann der Steuerbescheid jedoch nur geändert werden, wenn in der Steuererklärung die Kosten für das Arbeitszimmer vorher angegeben wurden. Eine spätere Einreichung der Kosten kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Zu Ihrer Frage:
Da es sich nur um ein Versehen handelt, hat Ihre Freundin nichts zu befürchten. Reichen Sie die geforderten Unterlagen ein und erklären Sie, dass Ihnen bei der Überprüfung der Unterlagen aufgefallen ist, dass Ihnen bei der Berechnung der Kosten leider ein Fehler unterlaufen ist. Reichen Sie auch die richtige Berechnung ein.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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