Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Umzug nach Österreich

Wie werde ich besteuert, wenn ich nach Österreich umziehe ( ab ca. Mai2010).
Bin nicht berufstätig, Ankünfte aus Anlagevermögen, Veräußerungsgeschäften, später evt. aus GbR in Deutschland.
Deutsche Staatsangehörigkeit.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Im Umzugsjahr 2010 sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da Sie hier noch einen Wohnsitz innehatten. Grundsätzlich sind Sie mit Ihrem gesamten Einkommen in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sofern Sie nicht Einkünfte haben, die in Österreich auf Grund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)mit Österreich zu versteuern sind.

Ab dem Jahr 2011 sind Sie, wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr haben, nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Deutsche Einkünfte,im Sinne des § 49 EStG unterliegen jedoch im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht der deutschen Einkommensteuer. Dazu gehören z.B. die deutsche Altersrente aber auch die von Ihnen genannten Einkünfte aus der deutschen GbR.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Mindesteinsatzes zu einem sehr komplexen Thema behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Doppelbesteuerung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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