Umzug nach Österreich
März 11, 2010 | 15,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Wie werde ich besteuert, wenn ich nach Österreich umziehe ( ab ca. Mai2010).
Bin nicht berufstätig, Ankünfte aus Anlagevermögen, Veräußerungsgeschäften, später evt. aus GbR in Deutschland.
Deutsche Staatsangehörigkeit.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Im Umzugsjahr 2010 sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da Sie hier noch einen Wohnsitz innehatten. Grundsätzlich sind Sie mit Ihrem gesamten Einkommen in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sofern Sie nicht Einkünfte haben, die in Österreich auf Grund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)mit Österreich zu versteuern sind.
Ab dem Jahr 2011 sind Sie, wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr haben, nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Deutsche Einkünfte,im Sinne des § 49 EStG unterliegen jedoch im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht der deutschen Einkommensteuer. Dazu gehören z.B. die deutsche Altersrente aber auch die von Ihnen genannten Einkünfte aus der deutschen GbR.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Mindesteinsatzes zu einem sehr komplexen Thema behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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