DBA 60 Tage Regelung
August 15, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Guten Tag
Ich habe eine Frage zum DBA 60 Tage Regelung Schweiz-Deutschland.
Hauptwohnhort: Kassel
Ausländerausweis B (Schweiz)
Steuerpflichtig nach Quellensteuer Schweiz
Evtl.Rückzug grenznah nach Bad Säckingen (Wochenaufenthalter)
Grund: bessere private Krankenvollversicherung möglich.
Arbeit:
Schichtarbeit 12 Stunden (auch über Nacht)
Nach 6 Tagen fahre ich etwa eine Woche nach Hause zu meiner Familie.
Jetzt die Frage:
Falls ich nach D wieder ziehen sollte. Bin ich dann in D steuerpflichtig, oder weiter in der Schweiz.
Die 60 Tage Regelung wäre im Fall Kassel auf jedenfall gegeben. Im Fall Bad Säckingen(als Zweitwohnsitz), sollte ich dies auch erreichen.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann die steuerliche Beurteilung, ggf. auch wesentlich, ändern.
Ich gehe davon aus, daß Sie bereits derzeit unter den Art. 15a des DBA Deutschland - Schweiz fallen, da Sie die Quellensteuer der Schweiz erwähnen.
Wenn Sie nach Bad Säckingen ziehen, ändert sich an Ihrem Status nichts. Da Sie weiter als Grenzgänger gelten, dürfen Ihre Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit weiterhin nur in Deutschland besteuert werden. Die Schweiz darf allerdings weiter eine Quellensteuer erheben, die in Deutschland auf Ihre Einkommensteuerschuld angerechnet wird.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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