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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Vorauszahlung der Krankenkassenbeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe folgende Frage: lohnt es sich für mich aus steuerlichen Gründen meine privaten Krankenkassen Beiträge für das nächste Jahr oder länger noch in diesem Jahr im Voraus zu zahlen? Hintergrund: Ich habe in diesem Jahr eine Abfindung erhalten, insofern ein erhöhtes Einkommen. Bis Mitte des Jahres war ich Angestellter, danach verbeamtet. Ich habe vor kurzem auch geheiratet. Meine Frau ist Angestellte und zahlt in die gesetzliche Krankenversicherung ein.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen folgender Ersteinschätzung beantworten.

Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich für Sie durch die Vorauszahlung der privaten Krankenversicherungsbeiträge ein Steuervorteil ergibt. Normalerweise ist der Abzug der sonstigen Vorsorgeaufwendungen (wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge) der Höhe nach auf den Anteil der Basisabsicherung beschränkt. Es ist aber zulässig bis zu 30 Monatsbeiträge im Voraus zu zahlen bzw. steuerlich geltend zu machen. Aufgrund der Abfindung haben Sie eine erhöhten Steuersatz, so dass sich ein erhöhter Sonderausgabenabzug auch günstiger für Sie auswirken würde. Um eine konkrete Aussage machen zu können, müssten allerdings die genauen Einkommensverhältnisse für 2019 und 2020 bekannt sein. Dann könnte hierzu eine Steuerplanung vorgenommen werden. In Anbetracht dessen, dass das Jahr allerdings weit fortgeschritten ist, bliebe hierzu allerdings wenig Zeit. Denn die Beiträge zur Krankenversicherung müssten meines Wissen spätestens bis zum 21.12. gezahlt worden sein.

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr nur eine erste steuerliche Einschätzung ermöglicht. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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