Abfindung brutto ausgezahlt als Arbeitgeber
Februar 14, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Abfindungszahlung
Wir haben uns per 31.12.12 von einem MA betriebsbedingt getrennt. Man hat sich dann vor Gericht auf eine Abfindung geeinigt. Diese wurde durch unseren Steuerberater jetzt brutto fertig gemacht mit der Begründung, das das Zuflussprinzip für die Lst gibt.
ist das wohl richtig gelaufen??
Ist es überhaupt rechtens das der Arbeitgeber brutto auszahlt und der Arbeitnehmer im Zuge des Lst Jahresausgleichs die Lohnsteuer abführt??
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Antwort muss hier lauten: Es kommt drauf an.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet von der Abfindung die Lohnsteuer einzubehalten. Wurde jedoch im Arbeitsprozess ein Abfindung Brutto = Netto vereinbart, dann bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer Steuerschuldner der Lohnsteuer ist. Die Klausel "brutto = netto" ist so auszulegen, daß der Arbeitgeber den Betrag in voller Höhe an den Arbeitnehmer auszuzahlen hat und dieser anschließend die Einkommensteuer entrichten muß.
An der Steuerbelastung mindert sich übrigens nichts. Sie müssen die Abfindung als Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Es ergibt sich dann eine entsprechende Nachzahlungen an Einkommensteuer.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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