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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Abfindung - nach 2 Jahren Steuerrückerstattung?

Nach Aufhebungsvertrag und Abfindungszahlung: Ist nach ca. 2 Jahren , in denen keine oder nur wenige Einnahmen erzielt werden, eine Steuererstattung der gezahlten EK Steuer ( auf die Abfindung) möglich?

Ginster Frank

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich dürfte für dieses Kalenderjahr noch eine Einkommensteuererklärung möglich sein, bei der es dann zu einer Erstattung kommen könnte. Die entsprechenden Fristen sind auch einer Antragsveranlagung noch nicht abgelaufen.
Am sinnvollsten wäre es hier, wenn Sie hiermit einen Steuerberater mit der Erstellung der Erklärung beauftragen, denn die Finanzbehörde benötigt hier zur Prüfung des ermäßigten Steuersatz eine Vielzahl diverser Unterlagen.
Gerne können Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen unter 02232-9345-0.

MfG

Frank Ginster

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