Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Nachweis vom Finanzamt über Steuerrückerstattung als Kreditsicherheit für die Bank.

Ich habe im März diesen Jahres die Kündigung trotz Schwangerschaft erhalten und nach langem hin- und her bekam ich eine Abfindung in Höhe von 13000€ davon wurden mir tatsächlich 9500€ ausbezahlt. Aktuell arbeite ich nur Teilzeit und werde also den Jahres Grenzbetrag nicht überschreiten. Jetzt wollte ich einen Kleinkredit aufnehmen, da bald das Baby da ist und ein Umzug bevorsteht. Der Bankangestellte lehnte meinen Wunsch ab, da ich eben nur 750€ netto verdiene. Er schlug mir jedoch vor, das falls ich ihm vom Finanzamt einen Nachweis erbringen könnte über die bevorstehende Auszahlung der Steuern, könne er das als Sicherheit akzeptieren. Jetzt wäre meine Frage: Wird das Finanzamt so einen Nachweis ausstellen ? Und wie genau funktioniert das Ganze ? Also was genau soll ich vom Finanzamt verlangen um den Bankberater zufrieden zustellen ?

Anton Pernitschka

.Sehr geehrte Fragestellerin,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen diese Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Ein Gläubiger kann die Abtretung oder Verpfändung der zuständigen Finanzbehörde wirksam nur nach Entstehung des Anspruchs anzeigen. Für diese Fälle gibt des den Vordruck “034130/1 Abtretungsanzeige/ Verpfändungsanzeige (Steuer) (01.10.2013)”.

In Ihrem Fall könnte das Finanzamt eine entsprechenden Anzeige wohl (noch) nicht ausstellen.

Sie könnten jedoch versuchen, persönlich bei Ihrem zuständigen Bearbeiter des Finanzamt vorzusprechen um eine entsprechende Bescheinigung zu erwirken.

Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater


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Anton Pernitschka

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